Modul 2: Für den Müll zu schade

Stand:
In Modul 2 beschäftigen wir uns damit, wie wir Lebensmittelabfälle am besten vermeiden können.
Off

In Modul 2 beschäftigen wir uns damit, wie wir Lebensmittelabfälle am besten vermeiden können. Denn wenn Lebensmittel im Müll landen, dann werden auch die bis dahin nötigen Ressourcen für ihre Produktion mit weggeschmissen. Und auch das schadet dem Klima.

Ob beim Einkaufen, beim Einräumen des Kühlschranks oder beim Erkennen der Haltbarkeit von Lebensmittel: Überall können wir einen Beitrag leisten. Im Modul 2 lernen wir wie!

Zur Bearbeitung des Moduls im Heft sollte das zugehörige Video jeweils einmal vorher angeschaut werden. Natürlich kann es auch während oder auch nach der Bearbeitung im Heft noch beliebig oft geschaut werden.

Video: Workshop "Dein Essen. Unser Klima." - Für den Müll zu schade (Modul 2): Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.