Eine sichere Stromversorgung – unverzichtbar für den Alltag
- Die Stromversorgung in Deutschland ist grundsätzlich sehr sicher und in das europäische Stromnetz eingebunden. Dennoch stellen steigende Temperaturen und Extremwetterereignisse eine wachsende Herausforderung dar. Auch Schäden wie Kabelbrüche oder mutwillige Zerstörungen können zu Stromausfällen führen.
- Strom spielt eine zentrale Rolle im Alltag. Er wird z. B. zum Laden von Mobiltelefonen, für die Beleuchtung am Abend und zum Kochen auf elektrischen Herden benötigt. Darüber hinaus ermöglicht Strom den Betrieb von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen sowie die Nutzung von Computern.
- Auch in Schulen, Krankenhäusern und Betrieben ist elektrische Energie unverzichtbar, da sie Kommunikation, medizinische Versorgung und moderne Arbeitsprozesse erst möglich macht.
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Kochen ohne Strom
Ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen kann ein (großflächiger) Stromausfall zu erheblichen Einschränkungen führen. Neben geeigneten Lebensmitteln sollten daher auch alternative Möglichkeiten zur Zubereitung von Speisen berücksichtigt werden – für alle Altersgruppen. Eine Notfallkochstelle ist ein wichtiger Bestandteil einer gut ausgestatteten Notfallvorsorge.
Notfallkochstelle – Was ist das?
Eine Notfallkochstelle ermöglicht es, unabhängig von der Stromversorgung zu kochen. Eine Möglichkeit ist der Grill im Garten oder auf dem Balkon.
Ein Campingkocher ist ebenso nutzbar. Aber Achtung: Dieser muss für den Einsatz in Innenräumen geeignet sein, also über eine thermische Sicherung verfügen, die die Gaszufuhr automatisch stoppt, sobald keine Flamme mehr brennt. So wird verhindert, dass Gas unkontrolliert ausströmt, was vor allem in Innenräumen lebensgefährlich sein kann. Wichtig: Ein Gaskocher sollte deshalb immer nur mit guter Belüftung genutzt werden.
Immer genug Gas-Kartuschen vorrätig haben. Je nach Größe der Kartuschen hält diese für ca. 6 bis 7 Tage, wenn drei Mal täglich für knappe 3 Minuten etwas darauf zubereitet wird.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
