Über "Klartext Nahrungsergänzung"

Stand:
Das Themenfeld "Nahrungsergänzungsmittel" kennt viele Akteure. Die Verbraucherzentralen sind vor allem anbieterunabhängig. Hier erfahren Sie, was wir genau im Bereich Nahrungsergänzungsmittel machen und was wir in den letzten Jahren schon geschafft haben.
Off

Die Verbraucherzentralen liefern mit den Internetseiten "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" Verbraucher:innen und Multiplikator:innen eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz sowie Risikobewusstsein für Nahrungsergänzungsmittel zu schaffen und die Marktsituation zu verbessern.

Was wir tun

  • Wir informieren über Wirksamkeit und Sicherheit, Kennzeichnung und Werbung sowie über Vertriebswege von Nahrungsergänzungsmitteln. Dabei basieren Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (Evidenz), nicht auf Erfahrungsberichten. Dabei nennen wir unsere Quellen und das Datum der letzten Überarbeitung.
  • Wir veröffentlichen Verbraucherwarnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln und informieren über problematische Produkte.
  • Wir schaffen aktive Verbraucherbeteiligung durch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
  • Wir beobachten den Markt, decken Missstände auf und zeigen Lücken in der Gesetzgebung und Kontrolle auf.
  • Wir setzen uns gegenüber Politik und Gesetzgeber für strengere rechtliche Rahmenbedingungen für Herstellung, Handel und Kontrolle bei Nahrungsergänzungsmitteln zum Schutz der Verbraucher:innen ein.  
  • Wir geben Tipps, wie sich der Bedarf an Nährstoffen über herkömmliche Lebensmittel decken lässt und wann eine gezielte Ergänzung Sinn macht.


Das Projekt "Klartext-Nahrungsergaenzung.de" ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projekts zur Information der Verbraucher:innen entstanden.

Unsere Positionen finden Sie hier.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz.

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.