Unser Beratungsangebot:
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Die Unterstützung bei der Eintragung ins Klageregister können wir nur für Kunden der von uns beklagten Sparkassen durchführen. Bitte senden Sie uns dazu die ausgefüllte Vollmacht per Mail an musterklage@vzs.de oder auf dem Postweg zu.
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Wer sich eigenständig für die Musterfeststellungklage eintragen möchte, kann das jederzeit auf der Webseite des Bundesamts für Justiz tun. Dort ist das Klageregister geöffnet. Die Eintragung und auch die Austragung zur Klage, sowie die eventuelle Ablehnung eines Vergleichs sind für jeden kostenfrei und kann jederzeit auch selbstständig vorgenommen werden.
Antworten auf weitere wichtige Fragen rund um die Musterfeststellungsklage haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was die Urteile des OLG Dresden im Rahmen der Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Zwickau bedeutet, finden Sie hier.