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Jetzt mit uns ins Klageregister eintragen

Stand:
So funktioniert’s: So schließen Sie sich der Musterfeststellungsklage an und machen Ihre Ansprüche auf die Nachzahlung Ihrer Zinsen geltend.
Jetzt mitmachen: Klage anschließen
  • Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Musterfeststellungsklage gegen verschiedene sächsische Sparkassen erhoben.
  • Betroffene können sich nach Eröffnung des Klageregisters des Bundesamtes für Justiz anmelden. 
  • Damit die Eintragung rechtssicher und gültig vorgenommen wird, können Sie die Eintragung zum Preis von 40,00 Euro auch durch die Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen vornehmen lassen. 
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Die Unterstützung bei der Eintragung ins Klageregister können wir nur für Kunden der von uns beklagten Sparkassen durchführen. Bitte senden Sie uns dazu die ausgefüllte Vollmacht per Mail an musterklage@vzs.de oder auf dem Postweg zu.


Unser Beratungsangebot:

130,00 Euro
40,00 Euro
  • Austragung aus dem Klageregister: 
40,00 Euro
  • Erklärung eines Austritts aus einem Vergleich:
40,00 Euro
  • Unterstützung bei weiterem Schriftverkehr:
15,00 Euro

Wer sich eigenständig für die Musterfeststellungklage eintragen möchte, kann das jederzeit auf der Webseite des Bundesamts für Justiz tun. Dort ist das Klageregister geöffnet. Die Eintragung und auch die Austragung zur Klage, sowie die eventuelle Ablehnung eines Vergleichs sind für jeden kostenfrei und kann jederzeit auch selbstständig vorgenommen werden.

Antworten auf weitere wichtige Fragen rund um die Musterfeststellungsklage haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was die Urteile des OLG Dresden im Rahmen der Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Zwickau bedeutet, finden Sie hier.

 

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