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Urteile gegen sächsische Sparkassen: Was bedeuten sie für Sparer?

Stand:
Was sollten Kund*innen der Sparkassen Zwickau, Leipzig, Vogtland, Meißen und der Erzgebirgssparkasse nach den Urteilen tun? Wie geht es mit den Musterklagen gegen andere Sparkassen weiter? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
Antworten auf wichtige Fragen zum Urteil
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In den Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkassen Zwickau, Leipzig, Vogtland, Meißen und die Erzgebirgssparkasse hat das Oberlandesgericht jeweils weitgehend zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Bei vielen ausschlaggebenden Punkten wurde mit den Urteilen Klarheit im Sinne der Verbraucher geschaffen.

In drei Verfahren (Leipzig, Zwickau, Erzgebirge) hat nun auch der BGH geurteilt und die Auffassung der Kläger*innen im Wesentlichen bestätigt. Zur Festlegung eines geeigneten Referenzzinssatzes wurden die Klagen jedoch vom BGH zurück an das OLG Dresden verwiesen. Das Oberlandesgericht hat mittlerweile ein Sachverständigen-Gutachten beauftragt, welches die Höhe der zuwenig gezahlten Zinsen maßgeblich bestimmen wird. Leider verzögern sich die finalen Entscheidungen dadurch erneut.

Das Gericht hat in jeder Verhandlung entschieden, dass die Klauseln in den Verträgen unwirksam und die Verjährung der Ansprüche der Verbraucher erst mir der wirksamen Beendigung des Vertrages beginnt. Das heißt, es müssen für die gesamte Vertragslaufzeit Zinsen nachgezahlt werden, falls diese falsch berechnet wurden. Wie der Zins genau zu berechnen ist, konnte im Rahmen der Verhandlung noch nicht geklärt werden. Zur Debatte stehen verschiedene Referenzzinssätze, die den Maßgaben des Bundesgerichtshofes aus der Vergangenheit entsprechen müssen.

  • Gibt es jetzt Handlungsbedarf für Prämiensparer*innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben?
    Aktuell gibt es noch keinen Handlungsbedarf. Voraussichtlich wird das Urteil des Oberlandesgerichts nun noch vom Bundesgerichtshof überprüft. Bis es dort eine Entscheidung gibt, müssen sich Verbraucher gedulden. Das wird am 06. Oktober 2021 passieren.
     
  • Was bedeutet das Urteil für Prämiensparer*innen, die sich der Klage angeschlossen haben?  
    Die Prämiensparer können sich erst einmal mit uns über diesen wichtigen Erfolg freuen. Das Oberlandesgericht hat uns in vier wichtigen Punkten Recht gegeben. Den Rest versuchen wir nun noch vor dem Bundesgerichtshof durchzusetzen. Erst wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist, gibt es konkreten Handlungsbedarf. 
     
  • Müssen die Ansprüche jetzt gegenüber den Sparkassen geltend gemacht werden?
    Wer sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann zunächst erst einmal abwarten. Wer dies nicht getan hat, und dessen Vertrag bereits beendet wurde, sollte sich umgehend zu seinen Ansprüchen rechtlich beraten lassen. Auch von der Verbraucherzentrale Sachsen. 
Kund*innen der Sparkassen Zwickau, Leipzig, Vogtland, Meißen und der Erzgebirgssparkasse die sich der Klage nicht angeschlossen hatten
  • Was können Kund*innen der Sparkassen tun, die sich den Klagen nicht angeschlossen hatten?
    Wer bei den genannten Sparkassen einen Vertrag „Prämiensparen flexibel“ hatte oder hat, sollte sich umgehend zu seinen Ansprüchen rechtlich beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet Beratungen zu diesem Thema ab 15 Euro an. 
     
  • Welche Bedeutung hat das OLG-Urteil für Prämiensparer*innen dieser Sparkassen, die sich der Klage nicht angeschlossen haben?
    Das Urteil stärkt auch die Rechtsposition von Prämiensparern, die sich der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen hatten. Viele Verträge sind identisch oder ähnlich wie die im Gerichtsverfahren. 
     
  • Welche Handlungsoptionen haben Prämiensparer*innen, die sich den Klagen nicht angeschlossen hatten?
    Diese Verbraucher*innen sollten sich umgehend zu ihren Ansprüchen rechtlich beraten lassen. 
     
  • Müssen sich Prämiensparer*innen der Sparkassen jetzt beeilen? Müssen Fristen eingehalten werden oder droht Verjährung?
    Wer sich den Musterfeststellungsklagen angeschlossen hat, kann zunächst erst einmal abwarten. Wer dies nicht getan hat, und dessen Vertrag bereits beendet wurde, solle sich umgehend zu seinen Möglichkeiten rechtlich beraten lassen. 
     
  • Welche Bedeutung haben die OLG-Urteile für Sparer*innen, die keinen Prämiensparflexibel-Vertrag aber einen ähnlich variablen verzinsten Vertrag bei den beklagten Sparkassen haben?
    Sparer*innen mit anderen langfristigen variabel verzinsten Sparverträgen sollten sich rechtlich beraten lassen. Auch hierfür bieten wir die Überprüfung der Zinsanpassung an, da die Bedingungen in vielen Fällen ganz ähnlich waren und das Urteil somit Auswirkungen auf diese Verträge haben könnte. 
Musterklagen gegen andere Sparkassen
  • Welche Bedeutung hat das Urteil für die noch ausstehenden Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentale Sachsen gegen andere sächsische Sparkassen?
    Das Urteil hat eine wichtige Signalwirkung auch für Musterfeststellungsklagen gegen andere Sparkassen. Aber noch ist es nicht rechtskräftig und das Urteil gegen die Sparkasse Leipzig wird voraussichtlich  vom Bundesgerichtshof am 6. Oktober 2021 überprüft.
     
  • Werden weitere Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen eingereicht?
    Die Verbraucherzentrale Sachen plant, weitere Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen einzureichen, wenn die Verjährung von Ansprüchen etlicher Verbraucher*innen droht.


Die Verbraucherzentrale Sachsen trägt Sparer*innen der Sparkassen, gegen die das Verfahren noch läuft, gern ins Klageregister ein, berechnet die jeweiligen Zinsansprüche oder unterstützt bei verjährungshemmenden Schlichtungsverfahren. Hier finden Sie unser Beratungsangebot im Zinsstreit.

Kund*innen anderer sächsischer Sparkassen
  • Welche Bedeutung haben die Urteile für die Kunden anderer Sparkassen, die einen Prämiensparvertrag haben?
    Die Urteile haben eine wichtige Signalwirkung auch für Kund*innen anderer Sparkassen. Aber noch sind sie  nicht rechtskräftig und das Urteil gegen die Sparkasse Leipzig wird noch einmal vom Bundesgerichtshof voraussichtlich am 6. Oktober 2021 überprüft. Auch dazu bieten wir rechtliche Beratung an. 
     
  • Werden die anderen Musterfeststellungsklagen mit dem gleichen Urteil enden? 
    Wenn der Bundesgerichtshof sein Urteil gefällt hat, ist dies maßgebend für alle anderen Gerichte.
Kund*innen anderer Kreditinstitute
  • Welche Bedeutung haben die ergangenen Urteile für Kund*innen anderer Banken?
    Bei anderen Instituten kommt es darauf an, ob die Verträge mit den Prämiensparverträgen vergleichbar sind. Dies wäre bei einer rechtlichen Beratung zu prüfen.
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