► 9. September 2020: In der Verhandlung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen entscheidet das OLG Dresden zugunsten der Sparer
Das Gericht hat entschieden, dass die Klauseln in den zu beurteilenden Verträgen unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sind. Das heißt, es müssen für die gesamte Vertragslaufzeit die nicht korrekt berechneten Zinsen nachgezahlt werden. Hier geht es zum Urteil.
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Dennoch: Das Oberlandesgericht wollte aus formellen Gründen keine ausdrückliche Entscheidung zu zentralen Berechnungskriterien fällen, obwohl es inhaltlich die Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen vertrat. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Revision gegen das Urteil des OLG Dresden eingelegt. Nun klärt der Bundesgerichtshof abschließend die Berechnung.
► 8. September 2020: Insgesamt haben sich über 2.100 Sparer*innen der Musterklage gegen die Erzgebirgssparkasse angeschlossen.
Im Durchschnitt steht den Sparer*innen nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen eine Zinsnachzahlung von 5.500 Euro zu.
- Hinweis: Seitdem ist das Klageregister der Musterfeststellungsklage geschlossen. Sparer*innen der Erzgebirgssparkasse können sich der Musterklage nicht mehr anschließen.