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Sparkasse Muldental: Entscheidung vertagt

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Musterklage gegen die Sparkasse Muldental erhoben. Am 02. Juni 2021 wurde die Klage vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) verhandelt. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Indes wurde ein Gutachter bauftragt, der den ausschlaggebenden Refenzzins bestimmen soll.
Zinsanpassung
  1. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine weitere Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht. Erneut geht es um die Zinsen aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“, die aus Sicht der Verbraucherschützer über etliche Jahre zum Nachteil der Sparenden angepasst wurden. 

  2. Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental wurde am 02. Juni 2021 vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) verhandelt. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Weitere Verkündungs- oder Verhandlungstermine vom 15. September 2021 sowie 01.12.2021 wurden aufgehoben. Nach Rückverweis des BGH an das OLG Dresden zur Feststellung eines geeigneten Referenzzinsatzes wurde durch das Gericht ein Sachverständigen-Gutachten beauftragt, welches Gewissheit für alle Prämiensparenden bringen wird.

  3. 126 betroffene Verbraucher*innen haben sich der Klage angeschlossen. Im Durchschnitt wurden aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen pro Sparvertrag 2.900 Euro zu wenig gezahlt. Eine Eintragung im Klageregister ist aktuell nicht mehr möglich.

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Update: 02.06.2021

Heute fand die erste mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental am OLG Dresden statt. Ein Urteil wurde heute noch nicht gefällt. Verbraucher*innen müssen sich noch bis voraussichtlich Mitte September gedulden, da das Gericht von der Verbraucherzentrale noch weitere Informationen und Glaubhaftmachungsunterlagen zu den betroffenen Verbraucher*innen gefordert hat. Diese betreffen die Zulässigkeit der Klage und werden dem Gericht in den nächsten Wochen durch uns zur Verfügung gestellt.

Wer kann sich der Musterfesstellungsklage anschließen?

Alle Kunden der Sparkasse Muldental, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ...% p.a. verzinst" enthalten sind, können sich der Klage anschließen.

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