Amazon Sammelklage: FAQ und Ausfüllhilfe

Stand:
Werbung statt werbefreiem Streaming oder Zusatzkosten für den bisherigen Standard: Was für viele Kund*innen von Amazon Prime Video seit Anfang 2024 Realität ist, wird nun vor Gericht verhandelt. Am 19. Mai 2026 beginnt die mündliche Verhandlung in der derzeit größten Sammelklage Deutschlands.
Junge Menschen sitzen auf dem Sofa und schauen Streaming-Angebote auf dem Smart-TV
Off
So viele Amazon-Kund*innen haben sich unserer Sammelklage bereits angeschlossen:

 

0

Klagen Sie auch mit!


Worum geht es genau?

Was hat Amazon aus unserer Sicht falsch gemacht?
  • Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert.
  • Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setzte sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kund*innen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss.
  • Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpert*innen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzer*innen eingeholt werden müssen.

Seit 23. Mai 2024 ist das Klageregister geöffnet: >> Hier können Sie sich eintragen <<
 

Wer kann sich der Sammelklage anschließen?

Einen Anspruch haben alle, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, das bis mindestens zum 6. Februar 2024 lief.

  • Ich habe das Zusatz-Abo für 2,99 Euro im Monat abgeschlossen. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
    Ja. Denn nach unserer Auffassung muss Amazon die Zusatzbeiträge für werbefreies Streaming zurückerstatten.
  • Ich habe das Zusatz-Abo für 2,99 Euro im Monat nicht abgeschlossen. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
    Ja. Denn nach unserer Auffassung steht Ihnen eine Entschädigung im Wert des Zusatz-Abos für werbefreies Streaming zu (mind. 2,99 pro Monat).
  • Ich habe Amazon Prime, schaue aber gar keine Videos. Kann ich mich zur Sammelklage anmelden?
    Ja.
  • Ich habe mein Abo nach dem 5. Februar 2024 gekündigt. Bin ich anspruchsberechtigt?
    Ja, aber nur für den Zeitraum bis zur Kündigung.
     
Um wie viel Geld geht es?

Es geht um die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da das Verfahren nun schon seit 2024 läuft, geht es inzwischen um rund 80 Euro


Wie können Sie mitklagen?

Wie kann ich mich zur Sammelklage anmelden?

Das geht online über das Formular des Bundesamtes für Justiz. Das Ausfüllen dauert etwa 10 Minuten. Eine ausführliche Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale im FAQ bereit.

Kostet die Anmeldung etwas?

Nein, die Anmeldung ist kostenfrei. Für Mitkläger*innen entstehen zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Klage.

Wie fülle ich das Anmeldeformular aus? (+ Ausfüllhilfe)

Zum Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz (BfJ)


1. Anmeldung

Hier „Verbraucherin/Verbraucher“ anhaken.

2. Angaben zur eigenen Person

Hier muss der Name und Vorname der Person eingetragen werden, die das Abo abgeschlossen hat. Wer sich nicht sicher ist, kann im Amazon-Konto unter „Mein Konto“ und dort unter „Anmeldung und Sicherheit“ nachschauen. Von welchem Konto die Zahlungen abgehen, spielt keine Rolle. Das Feld „Angaben zur Geschäftsführung des Unternehmens“ bleibt frei.

3. Anschrift

Hier tragen Sie Ihre Adresse sowie Ihr Land ein.

4. Vertretung

Das lassen Sie frei. Ausnahme: Minderjährige. Hier sind die Eltern als „sonstige Vertretungsberechtigte“ anzuhaken und mit dazu gehöriger Adresse einzutragen.

5. Angaben zur Verbandsklage (bereits ausgefüllt)

Das bleibt alles so.

6. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder Rechtsverhältnisses

Wir empfehlen folgenden Text:
„Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse AUSFÜLLEN@AUSFÜLLEN.DE. Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.“

7. Angaben zur Höhe des Anspruchs

Hier müssen Sie nichts eintragen. Das legt das Gericht fest.

Hinweis zur Anmeldung:
Setzen Sie die zwei Haken bei „Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen“ und „Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben“. Dann klicken Sie auf „Senden“.

Nun sehen sie eine Bestätigungsseite und erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung per Post.

Bis wann kann ich mich anmelden?
  • Am 19. Mai 2026 beginnt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung in der derzeit größten Sammelklage Deutschlands (Az. 102 VKl 1/24 e).
  • Drei Wochen später, am 9. Juni 2026, schließt das Klageregister – bis dahin können Sie sich der Sammelklage anschließen.  
Ich habe Probleme mit dem Formular – was nun?
  • Ich kann das Formular nicht sehen.

Versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal! Prüfen Sie Ihre Internetverbindung, nutzen Sie einen anderen Browser oder starten Sie das Gerät neu. Wenn das alles nicht hilft, versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

  • Ich sehe die Bestätigungsseite nach dem Versand nicht.

Füllen Sie das Formular noch einmal aus und senden Sie es erneut.

  • Ich habe keine Anmeldebestätigung per Post erhalten.

Falls Sie nach zwei Wochen keine Post erhalten, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Justiz.

Kann ich die Anmeldung später ändern oder zurücknehmen?

Ja. Das Bundesamt für Justiz stellt zu diesem Zweck hier eine Reihe von Formularen zur Verfügung.

Kann meine Teilnahme an der Sammelklage zu Problemen mit Amazon führen?
  • Das ist sehr unwahrscheinlich. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Amazon ein Abo kündigt, jedoch ist davon in der Praxis nicht auszugehen.
  • Da das Unternehmen maßgeblich mit Abos sein Geld verdient, hätte es kein Interesse daran, vorschnell eine größere Anzahl von Kund*innen zu verlieren.
  • Auch ist nicht zu befürchten, dass bereits gekaufte oder geliehene Inhalte wie Filme oder E-Books aus dem Kundekonto verschwinden. Diese müssen nach dem Ende des Abos abrufbar bleiben.

Hinweis

Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.

Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher*innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister anmelden.

Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier.

Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Amazon im Visier: Verbraucherzentrale Sachsen klagt auf Milliarden

Amazon hat Werbung bei Prime Video ohne Zustimmung seiner Abonnent*innen eingeführt. Neben der Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen nun eine Abschöpfungsklage eingereicht, um alle erzielten Gewinne zurückzufordern – was das für Kund*innen und den Konzern bedeutet.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern