Der Countdown zur Amazon-Verhandlung läuft:
Das Klageregister schließt am 9. Juni – jetzt handeln und Ansprüche sichern!
Seit 23. Mai 2024 ist das Klageregister geöffnet: >> Hier können Sie sich eintragen <<
Einen Anspruch haben alle, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatten, das bis mindestens zum 6. Februar 2024 lief.
Es geht um die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da das Verfahren nun schon seit 2024 läuft, geht es inzwischen um rund 80 Euro.
Das geht online über das Formular des Bundesamtes für Justiz. Das Ausfüllen dauert etwa 10 Minuten. Eine ausführliche Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale im FAQ bereit.
Nein, die Anmeldung ist kostenfrei. Für Mitkläger*innen entstehen zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Klage.
1. Anmeldung
Hier „Verbraucherin/Verbraucher“ anhaken.
2. Angaben zur eigenen Person
Hier muss der Name und Vorname der Person eingetragen werden, die das Abo abgeschlossen hat. Wer sich nicht sicher ist, kann im Amazon-Konto unter „Mein Konto“ und dort unter „Anmeldung und Sicherheit“ nachschauen. Von welchem Konto die Zahlungen abgehen, spielt keine Rolle. Das Feld „Angaben zur Geschäftsführung des Unternehmens“ bleibt frei.
3. Anschrift
Hier tragen Sie Ihre Adresse sowie Ihr Land ein.
4. Vertretung
Das lassen Sie frei. Ausnahme: Minderjährige. Hier sind die Eltern als „sonstige Vertretungsberechtigte“ anzuhaken und mit dazu gehöriger Adresse einzutragen.
5. Angaben zur Verbandsklage (bereits ausgefüllt)
Das bleibt alles so.
6. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder Rechtsverhältnisses
Wir empfehlen folgenden Text:
„Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse AUSFÜLLEN@AUSFÜLLEN.DE. Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.“
7. Angaben zur Höhe des Anspruchs
Hier müssen Sie nichts eintragen. Das legt das Gericht fest.
Hinweis zur Anmeldung:
Setzen Sie die zwei Haken bei „Ich habe den Hinweis zur Kenntnis genommen“ und „Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben“. Dann klicken Sie auf „Senden“.
Nun sehen sie eine Bestätigungsseite und erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung per Post.
Versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal! Prüfen Sie Ihre Internetverbindung, nutzen Sie einen anderen Browser oder starten Sie das Gerät neu. Wenn das alles nicht hilft, versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Füllen Sie das Formular noch einmal aus und senden Sie es erneut.
Falls Sie nach zwei Wochen keine Post erhalten, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Justiz.
Ja. Das Bundesamt für Justiz stellt zu diesem Zweck hier eine Reihe von Formularen zur Verfügung.
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.
Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher*innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister anmelden.
Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
