201.090 Verbraucher*innen gegen einen der einflussreichsten Konzerne der Welt – noch nie hat eine Sammelklage seit Inkrafttreten des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes im Oktober 2023 so viele Menschen mobilisiert. Der Grund für die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen: unzulässige Werbung bei Amazon Prime Video.
Verbraucherzentrale kritisiert einseitige Vertragsänderung
Am 5. Februar 2024 führte das Unternehmen ohne Zustimmung seiner Kund*innen für seinen Streamingdienst Werbung ein. Die Abonnent*innen wurden lediglich durch eine E-Mail darüber informiert. Die zusätzliche Werbung konnten sie nur vermeiden, wenn sie monatlich weitere 2,99 Euro zu ihrem regulären Abo bezahlten.
„Wir sind der Meinung, dass man einen geschlossenen Vertrag nicht einfach so einseitig ändern kann“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Amazon hätte seine Kunden um Zustimmung bitten müssen, so wie dies viele andere große Streaminganbieter tun. Stattdessen entschied man sich für eine einseitige Anpassung nach Gutsherrenart.“
Weitere Verfahren gegen Amazon
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine zusätzliche Gewinnabschöpfungsklage auf 1,8 Milliarden Euro eingereicht, um die verbleibenden Werbegewinne zurückzufordern, die nach den Rückerstattungen an die Sammelkläger*innen übrigbleiben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte zudem auf Unterlassung. In diesem Verfahren wurde Amazon bereits am 16. Dezember 2025 verurteilt, legte jedoch Rechtsmittel ein und ging in die nächste Instanz.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erhob eine weitere Sammelklage gegen Amazon wegen der Preiserhöhung im Jahr 2022. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander. Betroffene Verbraucher*innen können sich für beide Sammelklagen im Klageregister anmelden.
Anmeldung zur Sammelklage weiterhin möglich
Die Verbraucherzentrale Sachsen hofft auf einen baldigen Verhandlungstermin beim Bayerischen Oberlandesgericht in München (Az. 102 VKl 1/24 e), da die Sammelklage bereits vor fast zwei Jahren eingereicht wurde. Anmeldungen sind noch bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat alle wichtigen Informationen und eine Ausfüllhilfe für die Anmeldung hier zusammengestellt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
