Mädchenflohmarkt meldet Insolvenz an

Pressemitteilung vom
Die Firma Mädchenflohmarkt GmbH hat Insolvenz angemeldet. In der vergangenen Woche wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. „Mädchenflohmarkt“ ist eine Online-Plattform, auf der gebrauchte Kleidung und Accessoires gekauft und verkauft werden.
Online Shopping am Smartphone
Off

Was Betroffene jetzt tun können

Dabei zahlen die Käufer*innen den Kaufpreis an den Anbieter und dieser wiederum zahlt die Summe dann abzüglich einer Provision an die Verkäufer*innen aus.
 
„Verbraucher*innen sollten prüfen, ob sie noch Ansprüche gegenüber dem Unternehmen haben“, rät Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde, sollten Betroffene ihre Forderungen schnellstmöglich beim vorläufigen Insolvenzverwalter geltend machen.“
 
Nach der Verfahrenseröffnung, können die Forderungen nur noch beim Insolvenzverwalter schriftlich zur Tabelle angemeldet werden. Allerdings ist bei einer Insolvenz im Regelfall nicht genug Geld vorhanden, um alle Forderungen zu begleichen, so dass Verbraucher*innen im Regelfall nur noch einen Bruchteil der eigentlichen Forderung erhalten. Wichtig ist, dass alle Verträge, Rechnungen und sonstige Belege aufbewahrt werden, um mögliche Ansprüche nachweisen zu können.
 
„Hat man selbst noch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen, entfällt diese nicht durch die Insolvenz“, informiert Saupe. Erhaltene Ware muss also stets bezahlt werden. „Mit insolventen Unternehmen sollte man möglichst keine Vorkasse vereinbaren.“
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen einer Rechtsberatung weiter. Ein Beratungstermin kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder unter 0341-6962929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.