Phishing erkennen. Schaden vermeiden.

Pressemitteilung vom
Vermehrt kursieren betrügerische E-Mails im Namen von Banken. Betroffene werden unter Druck gesetzt, sensible Daten preiszugeben. Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor Phishing-Versuchen und gibt Hinweise zur Erkennung gefälschter Nachrichten und zum sicheren Verhalten.
Phishing Mails Erkennen
Off

Verbraucherzentrale warnt vor Betrugs-E-Mails im Namen von Banken

Aktuell melden mehrere Verbraucher*innen aus dem Vogtland bei der Verbraucherzentrale Auerbach, dass sie betrügerische E-Mails, die angeblich von Sparkassen oder anderen Banken stammen, erhalten. Die Schreiben enthalten oft dringliche Hinweise, etwa dass eine TAN-Registrierung bald ablaufe und das Konto ohne sofortige Reaktion gesperrt werde. Nutzer*innen werden unter Zeitdruck gesetzt, einen beigefügten Link zu öffnen, um angeblich ihre Daten zu „verifizieren“.

Die verlinkte Seite führt nicht zur Bank, sondern zu einer gefälschten Website, auf der Kriminelle versuchen Zugangsdaten oder persönliche Informationen abzugreifen.

Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt eindringlich davor, auf solche
E-Mails zu reagieren oder darin enthaltene Links anzuklicken. „In einigen Fällen kommt es im Anschluss zu Anrufen mit gefälschter Rufnummer – angeblich vom eigenen Kreditinstitut. Damit soll zusätzlich Vertrauen erweckt werden, um Betroffene dazu zu bringen, Zugriff auf ein Gerät zu gewähren“, informiert Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach.

Phishing: Wie erkennen und verhalten?

  • Keine Eile zulassen: Seriöse Unternehmen setzen Sie nie unter Zeitdruck.
  • Absender prüfen: Achten Sie genau auf Absenderadressen – schon kleinste Abweichungen können auf Betrug hindeuten.
  • Links nicht blind anklicken: Fahren Sie mit der Maus über Links, um die tatsächliche Zieladresse zu sehen. Im Zweifel: Nicht öffnen!
  • Keine Daten preisgeben: Banken fordern niemals per E-Mail zur Eingabe sensibler Daten auf.
  • Misstrauisch bleiben bei unerwarteten Anrufen: Kommt ein Anruf „von der Bank“, brechen Sie das Gespräch ab und rufen Sie selbst unter der offiziellen Rufnummer zurück – niemals Wahlwiederholung nutzen!
  • TAN nur bei eigener Veranlassung nutzen: Geben Sie eine Transaktionsnummer nur dann ein, wenn Sie den Auftrag selbst initiiert haben.
  • Systeme aktuell halten: Nutzen Sie aktuelle Virenschutzprogramme und aktualisieren Sie Ihre Geräte regelmäßig.

Wer bereits auf eine solche Betrugsmasche hereingefallen ist, sollte umgehend sein Kreditinstitut informieren und eine Anzeige bei der Polizei erstatten. „Je schneller gehandelt wird, desto eher lässt sich größerer Schaden verhindern“, so Teubner.

Bei Fragen zu unberechtigten Abbuchungen oder Phishing-Versuchen steht die Verbraucherzentrale Auerbach mit Rat und Unterstützung zur Seite. Termine können telefonisch unter 03744 - 21 96 41 vereinbart werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.