30-prozentige Preiserhöhung durch die Hintertür

Pressemitteilung vom
Der Strompreis kennt nur eine Richtung und diese geht für Endverbraucher*innen momentan nach oben. Das musste auch ein Verbraucher aus Nordsachsen erfahren. Auf seiner Jahresrechnung vom Januar 2021 war noch ein Abschlag in Höhe von 70 Euro monatlich ausgewiesen. Anfang Mai '21 waren es plötzlich...
Eine Glühbirne, Münzen und ein Taschenrechner liegen auf einer Stromrechnung

Kein Ding der Unmöglichkeit bei Voxenergie aus Berlin

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Der Strompreis kennt nur eine Richtung und diese geht für Endverbraucher*innen momentan nach oben. Das musste auch ein Verbraucher aus Nordsachsen erfahren. Auf seiner Jahresrechnung vom Januar 2021 war noch ein Abschlag in Höhe von 70 Euro monatlich ausgewiesen. Anfang Mai 2021 waren es plötzlich 89,82 Euro.

Der Energieversorger Voxenergie, erklärte einige Zeit zuvor eine Tariferhöhung an den Betroffenen geschickt habe. Der Verbraucher war sich sicher, diese nicht erhalten zu haben. Voxenergie hielt an der Fortführung des Vertrages fest, weiterhin wurde dem Verbraucher in einem weiteren Schreiben eine Kopie der Preiserhöhung vom Februar  übersandt. „Eine rückwirkende Erhöhung ist rechtlich nicht möglich. Auch das vorliegende Erhöhungsschreiben ist sehr bedenklich, denn allein der Betreff „Preis- und Vertragsinformationen“ vermittelt nicht deutlich genug, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. Es kommt dazu, dass eine genaue Erklärung erst auf der zweiten Seite aus schwer nachvollziehbarem Zahlenwerk hervorgeht“, erklärt André Fritzsche, Leiter der Verbraucherzentrale Torgau. Bedenklich ist insbesondere, dass die Aufstellung mit einem Nettokilowattstundenpreis von 29,67 Cent/kWh abschließt, wobei es doch beim Verbraucher auf den Bruttopreis, hier 35,31 Cent/kWh ankommt, was einer Bruttosteigerung von 4,82 Cent/kWh gleichkommt.

„Kleinkram; könnte man meinen, aber das entspricht einer  Abschlagserhöhung um fast 20 Euro im Monat. Das sind knapp 30 Prozent“, so Fritzsche weiter. „Wie beim Kassenbon sollte der Endpreis klar und deutlich lesbar am Ende stehen. So könnte man sich eine transparente Preiserhöhung auf Augenhöhe vorstellen“, wünscht sich  Fritzsche für die Kund*innen.

Ein Erfolgserlebnis konnte der Betroffene letztlich gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Torgau verbuchen: Voxenergie entließ den Verbraucher, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht aus dem Vertrag. Bis ein passender anderer Anbieter gefunden ist, tritt der örtliche Netzbetreiber unkompliziert in die Notversorgung ein. 

Was beim Wechsel des Energieanbieters zu beachten ist und welche Fallen in der Abrechnung lauern, vermitteln die Expert*innen der Verbraucherzentrale Torgau seit einiger Zeit auch wieder im persönlichen Gespräch. Einen Termin erhalten Interessierte unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 03421 - 710 238.

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