Solarstrom für alle

Pressemitteilung vom
Die Energiewende kommt jetzt auch auf den Balkon – und das einfacher denn je. Balkonkraftwerke, auch als Steckersolargeräte bekannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Besonders Mieter*innen profitieren von neuen gesetzlichen Regelungen, die den Betrieb solcher Anlagen erheblich erleichtern.
Außen an dem Geländer eines Balkons sind zwei Solarmodule montiert.
Off

Balkonkraftwerke boomen dank gesetzlicher Vereinfachungen

„Mit Strom vom Balkon wird die Energiewende greifbar – und endlich unkompliziert auch für Mieter*innen“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, und begrüßt die aktuellen Fortschritte.

Gesetzesänderung vereinfacht Installation für Mieter*innen

Mit dem im Mai 2024 in Kraft getretenen „Solarpaket I“ wurden zentrale Hürden für die Installation von Balkonkraftwerken abgebaut. Die bisherige Leistungsgrenze wurde deutlich angehoben: Wechselrichter dürfen nun bis zu 800 VA (Voltampere) einspeisen (zuvor 600 VA), die Modulleistung darf insgesamt bis zu 2.000 Watt betragen.
 
Besonders relevant: Mieter*innen benötigten bislang die ausdrückliche Zustimmung der Vermieterseite – und diese konnte ohne sachlichen Grund verweigert werden. Jetzt gelten Steckersolargeräte als „privilegierte Maßnahme“: Eine Ablehnung ist nur noch aus triftigen Gründen möglich, Vermieterinnen behalten jedoch ein Mitspracherecht.

Praxisbeispiel aus Lößnitz zeigt: Es geht auch gemeinsam

Wie die Umsetzung in der Praxis aussehen kann, zeigte heute eine Veranstaltung der Verbraucherzentrale Sachsen in Lößnitz. Dort konnte durch konstruktive Gespräche mit der Hausverwaltung eine Lösung für die Installation eines Balkonkraftwerks gefunden werden.
 
„Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen konnten auch die letzten Hindernisse aus dem Weg geräumt werden“, berichtet Simone Lang, Mitglied des Sächsischen Landtags. „Solche positiven Beispiele zeigen, wie wichtig die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale sind.“
 
„Oft hilft schon ein klärendes Gespräch mit der Hausverwaltung, um Bedenken auszuräumen. Bei Konflikten stehen wir Mieter*innen beratend und vermittelnd in allen Energiefragen zur Seite“, ergänzt Andreas Eichhorst.

Starkes Interesse seit Gesetzesänderung

Seit der Vereinfachung des Anmeldeverfahrens verzeichnet das Marktstammdatenregister einen deutlichen Anstieg bei den Registrierungen von Balkonkraftwerken in Sachsen. Immer mehr Bürger*innen nutzen die Möglichkeit, ihren eigenen Strom zu erzeugen und ihre Energiekosten zu senken.
 
Darüber hinaus fördert der Freistaat Sachsen die Anschaffung einer Balkon-PV-Anlage mit bis zu 300 Euro pro Anlage. Während die Fördermittel für Eigentümer*innen bereits ausgeschöpft sind, können Mieter*innen noch immer Zuschüsse bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen.

Beratung empfohlen

Trotz der neuen rechtlichen Spielräume empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen, sich vor der Installation umfassend zu informieren. Neben rechtlichen Aspekten spielen auch technische Voraussetzungen eine Rolle. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu sowohl Rechts- als auch Energieberatung an.

Weiterführende Informationen zum Thema Erneuerbare Energien erhalten Sie ebenfalls auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.