Solarstrom von Balkon und Terrasse

Pressemitteilung vom
Nicht jeder kann sich eine große Solaranlage aufs Dach setzen. Mit Stecker-Solargeräten bieten sich für Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen aber Alternativen der Stromerzeugung für den Balkon oder die Terrasse.
Außen an dem Geländer eines Balkons sind zwei Solarmodule montiert.
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Mini-Solaranlagen für zu Hause stoßen auf großes Interesse

Denn auch mit Balkon-PV-Modulen kann die Energiewende vorangetrieben werden. Die Mini-Solar-Gerätegibt es relativ günstig zu kaufen und mit einem Modul können bis zu 350 Kilowattstunden an Solarstrom im Jahr erzeugt werden – das entspricht etwa dem Jahresverbrauch des Kühlschranks und der Waschmaschine. „Das große Interesse an dem Thema und dem Beratungsangebot der Verbraucherzentrale begrüßen wir sehr, denn es fördert die Bereitschaft der Verbraucher*innen, die Energiewende selbst in die Hand zu nehmen“, erklärt Dr. Gerd Lippold, Staatssekretär im Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL).
 
Die große Nachfrage zeigte sich gestern im großen Saal der Leipziger Stadtbibliothek als rund 120 Interessierte ihre Fragen rund um Mini-Solaranlagen für Balkon und Terrasse vom Energieexperten der Verbraucherzentrale Denis Schneiderheinze und Lutz Unbekannt vom Verein für ökologisches Bauen beantwortet bekommen haben. Egal, on das Technik und Installation oder Kosten und Output oder die Voraussetzungen von Wohnung und Haus betraf.
 
Ergänzend haben Staatssekretär Dr. Gerd Lippold und Vertreter der Elektro-Innung gemeinsam mit Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale über die Teilhabe und Akzeptanz der Energiewende diskutiert. Die Teilnehmer*innen hatten anschließend die Möglichkeit, ihre individuellen Fragen zu stellen, die die Expert*innen auch in Hinblick auf die geplante sächsische Förderung von Balkon-PV-Anlagen beantworteten. „Heute ist es gelungen, die Energiewende einmal ganz praktisch zu beleuchten und zu zeigen, dass jeder etwas tun kann. Schließlich zählt jeder Beitrag, um fossile Energien durch erneuerbare zu ersetzen“, erklärt Andreas Eichhorst von der Verbraucherzentrale Sachsen.

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.