Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv

Pressemitteilung vom
Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden. Trotzdem bleibt Photovoltaik (PV) für Privathaushalte weiterhin interessant – durch einen Ausgleichsmechanismus bei der Einspeisevergütung.
Familie vor einen Eigenheim mit Solaranlage auf dem Dach
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Wenn die Sonne scheint, steigt der Ertrag: die mittlerweile zahlreich installierten PV-Anlagen produzieren gleichzeitig Strom. Was im Sinne der Energiewende ist, bedeutet aber auch eine Herausforderung für die Netze: Steigt die Stromproduktion, steigt auch die Netzbelastung. „Bisher flossen Erträge, die über den Eigenverbrauch hinaus gingen, ungeregelt ins Netz“, erklärt Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen. „Die Reaktion der Netzbetreiber ist mittlerweile für alle offensichtlich: Verbraucher*innen warten nach einer Installation monatelang – in krassen Fällen auch mal über ein Jahr – auf ihren Netzanschluss und die damit verbundenen Einspeisevergütungen.“

Mit dem Solarspitzengesetz soll nun mehr Netzstabilität gewährleistet werden. Die wird erreicht, indem Haushalte bei negativen Preisen – also bei besonders viel Produktion und Auslastung im Netz – keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Gleichzeitig sieht das Gesetz einen Kompensationsmechanismus vor, sodass Anlagenbetreiber*innen nicht benachteiligt werden. „Verbraucher*innen erhalten ab Inbetriebnahme für zwanzig Jahre einen Vergütungsanspruch. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Tage, an denen keine Vergütung gezahlt wurde“, erläutert Lorenz Bücklein den Steuerungsmechanismus.

Datum der Inbetriebnahme entscheidend

Wer eine PV-Anlage ab zwei Kilowatt Leistung nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen hat, ist automatisch an die Neuregelung gebunden. Gleichzeitig muss ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert sein – andernfalls muss die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden.
Betreiber*innen bereits zuvor installierter Anlagen können sich freiwillig den Regelungen anschließen. Sie verzichten dann ebenfalls auf eine Vergütung bei negativen Preisen. Diese fällt für sie in den restlichen Zeiten aber um 0,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) höher aus als gemäß des bisherigen gesetzlichen Anspruchs.

Eigenverbrauch noch vorteilhafter

„Der Anreiz für einen hohen Eigenverbrauch ist damit noch einmal gestiegen. Den erreicht man z.B. durch flexible Verbraucher wie Waschmaschine, Wärmepumpe oder Wallbox“, betont Lorenz Bücklein. Viele PV-Anlagen werden außerdem mit Batteriespeichern installiert, die ebenfalls den Anteil des selbst verbrauchten Stroms erhöhen.

Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle
Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Hintergrund: Einspeisevergütung, Netzentlastung und Anmeldung beim Netzbetreiber

  • Seit mehr als 20 Jahren besteht das EEG. Wer eine PV-Anlage auf oder an seinem Gebäude betreibt, erhält eine in diesem Gesetz festgelegte Mindestvergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das EEG setzt auch weiterhin auf einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem Solarspitzengesetz sollen aber Stromeinspeisungen begrenzt werden, wenn eine Netzüberlastung droht.
  • Wer eine PV-Anlage in Betrieb nehmen will, muss zuvor den dafür notwendigen Netzanschluss beim zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) kundtun. Den zuständigen Netzbetreiber findet man unter VNBdigital.de. Dort kann der Netzanschluss direkt angemeldet werden
  • Privathaushalte mit Ein- und Zweifamilienhäusern haben typischerweise PV-Anlagen mit drei bis 20 Kilowatt Leistung (kWp) installiert.
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit 1.000 Energieberater:innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über 230.000 Privathaushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien.

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