Fragen zum Gebäudeenergiegesetz bleiben offen

Pressemitteilung vom
Ohne klare Regelungen zu Fördermitteln bleiben Entscheidungen über Investitionen schwer
Off

„Wir begrüßen, dass durch die beschlossenen Leitplanken rund um die Erneuerung von Heizungen nun Bewegung bei der weiteren Erarbeitung des Gesetzes zu erwarten ist. Zumindest für Neubauten herrscht mit dem Gesetzentwurf weitestgehend Klarheit.
 
Dennoch bleiben viele Fragezeichen für Hauseigentümer*innen, die einen Heizungstausch in ihrem bestehenden Eigenheim vornehmen wollen oder müssen. Die Entscheidung für eine neue Heizung ist nicht nur mit einer großen Investition verbunden, sondern hat Auswirkungen auf die nächsten 20 bis 30 Jahre. Deshalb brauchen die Menschen Klarheit, was Fördermittel und Anreize für Heizungssysteme angeht, mit denen die Bundesregierung dem Ziel des klimaneutralen Gebäudebestandes näherkommen will. Nur so können Verbraucher*innen auf Dauer vor Fehlinvestitionen geschützt werden.
 
Umsetzung im Freistaat
Durch die Verknüpfung des Gebäudeenergiegesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung kann ein stimmiges Konzept für eine erfolgreiche Wärmewende entstehen. In Sachsen sind dazu bereits Unterstützungsangebote auf Landesebene etabliert worden. Ein Gesetz existiert hier – im Gegensatz zu manch anderen Bundesländern – nicht. Damit die Menschen Planungssicherheit bekommen, muss die Kommunale Wärmeplanung auch im Freistaat nun verstärkt und zeitnah angegangen und umgesetzt werden.
 
Unterstützung für Betroffene
Verbraucher*innen werden darüber hinaus Anlaufstellen benötigen, um individuell passende Entscheidungen zu treffen – das gelingt nur mit klaren gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen. Hier sollten im Freistaat alle Kräfte der beratenden Institutionen gebündelt werden, damit die Ziele des Gebäudeenergiegesetzes und der Wärmeplanung im Sinne eines klimaneutralen Gebäudebestands gut ineinandergreifen können.“

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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