Frühwarnstufe Gas: Versorgung gesichert, Preise weiterhin angespannt

Pressemitteilung vom
Nach Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ist die Versorgung privater Haushalte auch weiterhin gesichert. „Allerdings ist mit einer Entspannung der Energiepreise leider nicht zu rechnen“, ist sich Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen, sicher.
Kreisrund angeordnete blaue Gasflammen
Off

Verbraucher*innen sollten deshalb gerade bei den erneut kühlen Außentemperaturen darauf achten, durch entsprechendes Heizverhalten Energie einzusparen. „Auch wenn das Ende der Heizperiode absehbar ist: Jedes Grad weniger bei der Raumtemperatur bedeutet bereits eine Einsparung von sechs Prozent Energie“, erläutert Bücklein. Wer das eigene Heizverhalten jetzt bewusst anpasst, kann die  Nebenkostenabrechnung gezielt beeinflussen und schont außerdem die Vorräte in den Erdgasspeichern.

Wer die Wohnung verlässt, sollte die Heizthermostate herunterdrehen. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollte die Raumtemperatur aber möglichst nicht unter 16 Grad fallen. Regelmäßiges Stoßlüften bei abgedrehter Heizung sorgt dem ebenfalls vor. Auch der Verbrauch von Warmwasser lässt die Heizkostenabrechnung steigen. So lohnt es sich, beispielsweise mit Duschsparköpfen den eigenen Verbrauch zu regulieren.

„Auch wichtig: Wer das Thermostat auf Höchststufe dreht, damit es ganz schnell warm wird, irrt. Viel eher läuft man Gefahr, zu viel Energie zu verbrauchen, da die Energiezufuhr erst gestoppt wird, wenn die entsprechende Raumtemperatur erreicht wird. Stufe 1 entspricht etwa einer Temperatur von zwölf Grad. Der Abstand zwischen einer Stufe beträgt dabei etwa vier Grad. Bei Stufe 5 kann es also bis zu 28 Grad warm werden“, so Bücklein.

Wie sich im individuellen Fall Energie einsparen lässt, ob sich für Hausbesitzer*innen sogar der Einsatz von erneuerbaren Energien lohnt, um unabhängig von fossilen Energien zu werden, oder wieso die Heizkostenabrechnung so hoch ausfällt, lässt sich in der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen klären. Termine sind über www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 buchbar.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.