Gemeinsamer Aufruf an sächsische Vermieter

Pressemitteilung vom
Seit dem 08. Mai können Anträge auf Härtefallhilfen für Heizöl, Flüssiggas, Pellets und Co. beantragt werden. Von dieser finanziellen Unterstützung sollen auch die sächsischen Haushalte profitieren, die nicht durch die Preisbremsen, insbesondere für Gas, entlastet wurden.
Ein Taschenrechner und eine Hand mit Münzen vor einer Rechnung.
Off

Verbraucherzentrale Sachsen und Deutscher Mieterbund - Landesverband Sachsen appellieren zur Antragstellung von Härtefallhilfen

Antragsberechtigt sind zum einen Privathaushalte zum anderen Betreiber von zentralen Feuerstätten für mehrere Haushalte, wie Vermieter*innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Diese müssen die Härtefallhilfen an die Mieter*innen weiterleiten.
 
„Die aktuellen Betriebskostenabrechnungen zeigen eine deutliche Erhöhung in fast allen Bereichen. Die Menschen müssen trotz Entlastungsmechanismen für ihre Miete mehr Geld bezahlen. Vermieter*innen sind bereits aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gehalten, die Härtefallhilfen zu beantragen und die Entlastung entsprechend weiterzugeben“, so Anke Matejka, Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes - Landesverband Sachsen.
 
„Die Energiepreiskrise ist nicht vorbei. Die Lebenserhaltungskosten sind nach wie vor hoch. Insbesondere die Preise für Energie. Umso wichtiger ist es die staatlichen Entlastungsmechanismen zu nutzen und den Menschen entsprechend zu Gute kommen zu lassen. Das kann keine freiwillige Aufgabe sein, sondern ist zwingend erforderlich“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Anträge auf Härtefallhilfen können noch bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Insofern Vermieter bisher keine Anträge gestellt haben, sollten Mieter*innen entsprechend auf diese zugehen und nachhaken, ob ein Härtefallhilfeantrag gestellt wird. Sollte das nicht der Fall sein, können Mieter*innen bei den regionalen Mietervereinen Unterstützung suchen, um ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis durchzusetzen.
 
HINTERGRUND
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt private Haushalte bei der Beantragung von Härtefallhilfen. Unter 0341-22 90 44 22 können Interessierte von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr Termine in den 18 Beratungseinrichtungen vereinbaren, um die Härtefallhilfe gemeinsam mit den Verbraucherschützer*innen zu berechnen und auch zu beantragen. Diese Dienstleistung ist insbesondere für all diejenigen gedacht, die den Online-Antrag nicht selbst stellen können oder wollen. Dank Förderung durch die Staatsregierung ist diese Unterstützung einmal pro Haushalt kostenfrei möglich.
 
Wer außerhalb der Härtefallhilfen hingegen Fragen zum Wechsel der Heizung, energetischer Sanierung im Allgemeinen oder zu künftiger Förderung von Maßnahmen hat, ist bei der unabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentralen richtig. Unter 0800-809 802 400 können Termine vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.