Härtefallhilfe für Öl & Co.

Pressemitteilung vom
Die Härtefallhilfe für die Brennstoffe Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks wird in Sachsen ausschließlich digital bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt.
Ein Taschenrechner und eine Hand mit Münzen vor einer Rechnung.

SONDERHOTLINE HÄRTEFALLHILFE: 0341 - 22 90 44 22 (Mo-Fr, 9 bis 13 Uhr)

Off

Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Haushalte bei der Beantragung der Entlastungsleistungen

„Wir begrüßen die praktische, nachhaltige und zeitsparende Möglichkeit, die Anträge digital zu stellen“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings gibt es Verbrauchergruppen, die diese Vorteile aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können. Während es jene gibt, die sich bewusst gegen die Nutzung von Online-Angeboten entscheiden, fühlen sich andere nicht kompetent, komplexere Anträge mit Tastatur am Bildschirm auszufüllen. „Menschen, die sich gar nicht oder sehr unsicher im Internet bewegen, dürfen nicht von der Inanspruchnahme der Härtefallhilfe ausgeschlossen werden. Schließlich soll es eine Entlastung für alle Haushalte sein, die bisher nicht von der Gas- und Strompreisbremse profitieren“, so Eichhorst.
 
Daher unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen ab dem heutigen 08. Mai 2023 alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme beim Stellen des Online-Antrages oder keinen Zugang zum Internet haben. Die Verbraucherschützer*innen prüfen im Auftrag der Staatsregierung ganz individuell, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt. Wer dieses Angebot nutzen möchte, vereinbart einen Termin zum Beispiel telefonisch unter 0341 – 696 29 29 und wird dann in einer der 18 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten. Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist einmal pro Haushalt kostenfrei. An der Hotline der SAB unter 0351 – 4910-4999 können vorab fachliche Fragen geklärt werden.
 
Verbraucher*innen müssen zum Gespräch mit den Expert*innen der Verbraucherzentrale bestimmte Unterlagen mitbringen. Dazu zählen unter anderem:

  • Personalausweis für ein digitales Foto
  • Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
  • Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung 
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
  • IBAN für die spätere Auszahlung
  • Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind

„Wir hoffen, besonders viele Haushalte mit dem Angebot zu erreichen, die keine andere Möglichkeit haben, die Entlastung des Staates für die gestiegenen Energiekosten in Anspruch zu nehmen“, so Eichhorst.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.