SONDERHOTLINE HÄRTEFALLHILFE: 0341 - 22 90 44 22 (Mo-Fr, 9 bis 13 Uhr)
Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Haushalte bei der Beantragung der Entlastungsleistungen
„Wir begrüßen die praktische, nachhaltige und zeitsparende Möglichkeit, die Anträge digital zu stellen“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings gibt es Verbrauchergruppen, die diese Vorteile aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können. Während es jene gibt, die sich bewusst gegen die Nutzung von Online-Angeboten entscheiden, fühlen sich andere nicht kompetent, komplexere Anträge mit Tastatur am Bildschirm auszufüllen. „Menschen, die sich gar nicht oder sehr unsicher im Internet bewegen, dürfen nicht von der Inanspruchnahme der Härtefallhilfe ausgeschlossen werden. Schließlich soll es eine Entlastung für alle Haushalte sein, die bisher nicht von der Gas- und Strompreisbremse profitieren“, so Eichhorst.
Daher unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen ab dem heutigen 08. Mai 2023 alle Betroffenen bei der Beantragung der Härtefallhilfe für Öl & Co., die Probleme beim Stellen des Online-Antrages oder keinen Zugang zum Internet haben. Die Verbraucherschützer*innen prüfen im Auftrag der Staatsregierung ganz individuell, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam der Antrag zur Auszahlung des Geldes ausgefüllt. Wer dieses Angebot nutzen möchte, vereinbart einen Termin zum Beispiel telefonisch unter 0341 – 696 29 29 und wird dann in einer der 18 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten. Diese Dienstleistung der Verbraucherzentrale Sachsen ist einmal pro Haushalt kostenfrei. An der Hotline der SAB unter 0351 – 4910-4999 können vorab fachliche Fragen geklärt werden.
Verbraucher*innen müssen zum Gespräch mit den Expert*innen der Verbraucherzentrale bestimmte Unterlagen mitbringen. Dazu zählen unter anderem:
- Personalausweis für ein digitales Foto
- Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
- Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung
- Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
- Steueridentifikationsnummer
- Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
- IBAN für die spätere Auszahlung
- Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind
„Wir hoffen, besonders viele Haushalte mit dem Angebot zu erreichen, die keine andere Möglichkeit haben, die Entlastung des Staates für die gestiegenen Energiekosten in Anspruch zu nehmen“, so Eichhorst.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.