Auch Hausbesitzer sollten gelassen bleiben und unabhängigen Rat vor eine Entscheidung stellen
„Wir erleben eine politisch aufgeladene Diskussion. Es besteht aktuell kein akuter Handlungsdruck“, hebt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, hervor. „Zuerst brauchen wir Klarheit was die Fördermöglichkeiten angeht, erst dann lohnt es sich, individuelle Optionen zu prüfen. Denn nur so lässt sich abschätzen, welche Investition sich konkret wie lohnt.“
Die Verbraucherschützer*innen weisen darauf hin, dass die Entscheidung für ein neues Heizungssystem die nächsten 20 bis 30 Jahre beeinflussen wird. „Daher müssen im Sinne einer cleveren Entscheidungsfindung die Betriebskosten über die Folgejahre einberechnet werden. Mit der CO2-Bepreisung im Allgemeinen und mit dem Rückgang der vorhandenen Anschlüsse ans örtliche Netz beim Gas im Besonderen, werden die laufenden Kosten für fossile Energieträger perspektivisch ansteigen“, betont Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung sieht die Verbraucherzentrale Sachsen zwiegespalten. Zwar entsteht damit im Idealfall ein ganzheitliches Konzept für die Wärmewende vor Ort. „Mit den Übergangsfristen entstehen für Verbraucher*innen aber unnötige Risiken. Die schnelle Entscheidung für eine Gas- oder sogar Ölheizung bevor das neue Gesetz greift, kann sich zu einer Kostenfalle für Hauseigentümer*innen entwickeln. Verbraucher*innen brauchen demnach schnell klare Regelungen“, warnt Bücklein.
Für alle, die sich über mögliche Kosten informieren wollen oder einfach unsicher sind, bieten die unabhängigen Energieberater*innen der Verbraucherzentrale Sachsen auch bis zur Umsetzung des viel kritisierten Heizungsgesetzes valide Daten, um Kostenfallen und Risiken aufzudecken. Auch zu allen technischen Fragen – beispielsweise zur Leistungsfähigkeit einer Wärmepumpe im Bestandsgebäude oder bezüglich einer Gegenüberstellung der einzelnen Heizungstypen – haben die Ingenieur*innen und Architekt*innen die passende Antwort.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.