Heizungsgesetz macht Sommerpause

Pressemitteilung vom
Weil das Heizungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht bis nach der Sommerpause auf Eis gelegt wurde, empfehlen die Verbraucherschützer*innen aus Sachsen allen nervösen Hausbesitzer*innen jetzt auch einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht zu vorschnellen Entscheidungen hinreißen zu lassen, was den Wechsel der Heizung angeht.
Effizienzlabel neben einem Heizkörper als Sparschwein
Off

Auch Hausbesitzer sollten gelassen bleiben und unabhängigen Rat vor eine Entscheidung stellen

„Wir erleben eine politisch aufgeladene Diskussion. Es besteht aktuell kein akuter Handlungsdruck“, hebt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, hervor. „Zuerst brauchen wir Klarheit was die Fördermöglichkeiten angeht, erst dann lohnt es sich, individuelle Optionen zu prüfen. Denn nur so lässt sich abschätzen, welche Investition sich konkret wie lohnt.“
 
Die Verbraucherschützer*innen weisen darauf hin, dass die Entscheidung für ein neues Heizungssystem die nächsten 20 bis 30 Jahre beeinflussen wird. „Daher müssen im Sinne einer cleveren Entscheidungsfindung die Betriebskosten über die Folgejahre einberechnet werden. Mit der CO2-Bepreisung im Allgemeinen und mit dem Rückgang der vorhandenen Anschlüsse ans örtliche Netz beim Gas im Besonderen, werden die laufenden Kosten für fossile Energieträger perspektivisch ansteigen“, betont Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung sieht die Verbraucherzentrale Sachsen zwiegespalten. Zwar entsteht damit im Idealfall ein ganzheitliches Konzept für die Wärmewende vor Ort. „Mit den Übergangsfristen entstehen für Verbraucher*innen aber unnötige Risiken. Die schnelle Entscheidung für eine Gas- oder sogar Ölheizung bevor das neue Gesetz greift, kann sich zu einer Kostenfalle für Hauseigentümer*innen entwickeln. Verbraucher*innen brauchen demnach schnell klare Regelungen“, warnt Bücklein.
 
Für alle, die sich über mögliche Kosten informieren wollen oder einfach unsicher sind, bieten die unabhängigen Energieberater*innen der Verbraucherzentrale Sachsen auch bis zur Umsetzung des viel kritisierten Heizungsgesetzes valide Daten, um Kostenfallen und Risiken aufzudecken. Auch zu allen technischen Fragen – beispielsweise zur Leistungsfähigkeit einer Wärmepumpe im Bestandsgebäude oder bezüglich einer Gegenüberstellung der einzelnen Heizungstypen – haben die Ingenieur*innen und Architekt*innen die passende Antwort.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.