Im Frühling an den nächsten Winter denken

Pressemitteilung vom
Experten der Verbraucherzentrale Sachsen beantworten Fragen rund um den Heizungstausch
Heizung mit Schal und Miniaturhaus
Off

Die fortwährende Diskussion um den Austausch von Öl- und Gasheizungen wirft für Immobilienbesitzer immer wieder Fragen auf, die sie nicht ohne unabhängige Experten beantworten möchten. Muss die Heizung gewechselt werden? Welche Fristen müssen beachtet werden? Ist der Wechsel die einzige Option? Welche Heizung kommt in Frage? Welche Sanierungsmaßnahmen sind Voraussetzung? Welche Fördermittel gibt es? Was muss ich bei der Auswahl des Anbieters und Handwerkers beachten?
 
Die Fragen sind scheinbar unendlich, aber nicht unlösbar, weiß der unabhängige Energieberater Rainer Flegel und will sein Wissen im Rahmen einer kostenfreien Informationsveranstaltung mit allen Interessierten teilen.
 
Wann:             13.06.2023 von 16 bis 17 Uhr
 
Wo:                   Verbraucherzentrale in Torgau
                            Bäckerstraße 10
 
Anmeldung:    online oder unter 0341 – 696 29 29
 
Zusätzlich bietet André Fritzsche, Leiter der Verbraucherzentrale Sachsen auch Informationen zur Beantragung der Härtefallhilfe für Öl und Co.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

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Hand auf einem Heizkörper

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Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.