Nachfrage und Vertrieb kaum vorhanden – Aufklärung nötig
Familie Schönefelder hat am Eigenheim bereits vor einigen Jahren eine Photovoltaik-Anlage angebracht. Hinzu kam nun noch eine Wallbox zum Laden des Elektroautos vom Dach und aus dem Netz. Wenn die Sonne mal nicht scheint, profitieren die Schönefelders seit Anfang 2025 davon, durch die nun flächendeckend eingeführten dynamischen Stromtarife ihr Elektroauto zu Tageszeiten mit niedrigen Preisen laden zu können.
Im Zweifel bezieht sie den Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Sachsen nach dann aber sehr wahrscheinlich Strom von einem Anbieter außerhalb des Freistaats. Dies hat eine Umfrage der Verbraucherschützer*innen unter den Grundversorgerunternehmen gezeigt.
Demnach sind Sachsens Verbraucher*innen noch sehr verhalten beim Bezug dynamischer Stromtarife bei Sachsens größten Stromversorgungsunternehmen. „Die Rückmeldungen zu unserer Umfrage zeigen eine sehr geringe Nachfrage. Wir vermuten, dass es hier noch an Aufklärung zu den neuen Tarifen mangelt“, erläutert Lorenz Bücklein, Referent Energie der Verbraucherzentrale Sachsen.
Seit dem 1. Januar 2025 sind Stromanbieter in Deutschland dazu verpflichtet, Verbraucher*innen einen sogenannten dynamischen Stromtarif anzubieten. Die Preise dafür setzen sich aus einem meist monatlichen Grundpreis und einem Arbeitspreis aus festen Bestandteilen wie Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten und den variablen Strombörsenpreisen, die sich stündlich ändern, zusammen.
„Verbraucher*innen sind den Preisschwankungen am Markt direkt ausgesetzt, können aber damit auch niedrige Preise zu Zeiten geringerer Nachfrage am Markt für sich nutzbar machen“, verweist Lorenz Bücklein auf Risiken und Chancen der neuen Tarife. Eine wichtige Voraussetzung für den Einstieg in die Tarife sind laut den Verbraucherschützer*innen flexible Vertragsbedingungen: „Die Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sollten kurz sein, damit Verbraucher*innen gegebenenfalls auch wieder in Festpreistarife wechseln können. Da sollte man bei entsprechenden Angeboten genau vergleichen.“
Hauseigentümer*innen, die ihr Energiemanagement ähnlich flexibel wie die Familie Schönefelder gestalten wollen, finden Rat bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Hier wird zum Einsatz von Erneuerbaren Energien und Förderprogrammen ebenso wie zu Sanierungsvorhaben beraten.
- Hintergrund: Ergebnisse der Umfrage unter Sachsens Grundversorgern
- Alles am Anfang: Drei größere Grundversorger waren schon 2024 zur Einführung verpflichtet, alle anderen bieten seit 01. Januar 2025 einen dynamischen Stromtarif im Portfolio bzw. werden diesen wohl im zweiten Quartal 2025 auf den Markt bringen.
- Verschwindend geringe Kundschaft: Nur einer der großen Grundversorger vermeldet Kund*innen im dreistelligen Bereich in den dynamischen Stromtarifen. Bei zwei weiteren Anbietern finden sich unter zehn Kund*innen. Der große Rest verzeichnet keine Belieferung im dynamischen Stromtarif.
- Kaum Vertrieb bei eigentlich klarer Zielgruppe: Mit der Pflichteinführung scheinen bei nahezu allen Anbietern kaum bzw. sehr wenig Vertriebsaktivität verbunden zu sein. Grundsätzliche Informationen werden auf Webseiten gegeben, proaktive Zielgruppenansprache findet kaum statt. Als geeignete Verbrauchergruppe sieht die Mehrzahl die Prosumerhaushalte an, da diese sich mit dem höheren Lastprofil besonders gut die Preisschwankungen für ihren Strombedarf zunutze machen können.
- Entsprechend geringe Nachfrage: Anfragen und Interesse nach den neuen Tarifen sind laut der Anbieter auch seit Jahresbeginn 2025 im niedrigstelligen Bereich angesiedelt.
- Grundpreise variieren und sind vom Bezugsgebiet abhängig: Neun der 17 Grundversorger, die auf die Umfrage geantwortet hatten, machten präzise Angaben. Diese Grundpreise variieren auf monatlicher Basis zwischen acht und knapp 60€ brutto im Monat. Die Preise können sich ggf. je nach Bezugsgebiet auch beim selben Anbieter unterscheiden.
- Meist kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen: Verbraucher*innen erhalten bei den derzeitigen Angeboten meist große Flexibilität. Die Mindestvertragslaufzeiten liegen oftmals bei nur einem Monat, teilweise auch bei einem halben oder ganzen Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen einen Monat.
- Alles am Anfang: Drei größere Grundversorger waren schon 2024 zur Einführung verpflichtet, alle anderen bieten seit 01. Januar 2025 einen dynamischen Stromtarif im Portfolio bzw. werden diesen wohl im zweiten Quartal 2025 auf den Markt bringen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.