Böse Überraschungen gibt`s aktuell für Verbraucher*innen und Gewerbetreibende per Post. Eine ALPHA RIBS GmbH fordert per Rechnung und sogar gleichzeitig mit Mahnung beispielsweise 217 Euro für angebliche COVID-19 Antigen-Schnelltests. Bemerkenswert ist, dass der Abstand zwischen Rechnung und Mahnung teilweise mehrere Monate beträgt, dann aber die Zahlungsfrist unangemessene drei Tage beträgt. Weder auf der Rechnung, noch auf der Mahnung findet sich ein konkretes Bestell- oder Lieferdatum. Zugleich soll durch die Ankündigung eines Inkassounternehmens Druck aufgebaut.
„Betroffene berichten übereinstimmend, dass sie noch nie Kontakt zur ALPHA RIBS GmbH hatten, geschweige denn dort eine Bestellung ausgelöst haben“, erklärt Micaela Schwanenberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen und ergänz: „Die Rechnungen und Mahnschreiben sind also offensichtlich ein dreister Versuch, Verbraucher*innen zu täuschen und über den Tisch zu ziehen.“ Es ist davon auszugehen, dass der lange zeitliche Abstand zwischen angeblicher Rechnungslegung und Datum der letzten Mahnung bewusst gewählt wird, um den betroffenen Adressaten ein schlechtes Gewissen zu machen.
„Verbraucher*innen muss klar sein, dass allein der Zugang von Rechnungen und Mahnungen keine Zahlungspflicht begründet“, so Micaela Schwanenberg. Kann also ausgeschlossen werden, dass eine Bestellung ausgelöst wurde, sollte keinesfalls eine Zahlung veranlasst werden. Dann ist es nicht einmal notwendig, überhaupt zu reagieren. Zu Unrecht gezahlte Beträge können zurückgefordert werden.
Wer sich unsicher ist und den Expertenrat schätzt, kann sich in einer der 13 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale unabhängig beraten lassen. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 vereinbart werden.