Sachsenweiter Aktionstag zur Härtefallhilfe für Heizöl & Co.

Pressemitteilung vom
Die Sommerferien sind rum und die Ferienkasse vielleicht leer. Zeit, um mit freiem Kopf aufgeschobene bürokratische Dinge anzupacken. Dabei helfen die Verbraucherschützer*innen 05. September mit dem Aktionstag zur Härtefallhilfe.
Ein Taschenrechner und eine Hand mit Münzen vor einer Rechnung.
Off

Am 05. September einfach vorbeikommen: Ohne Termin aber mit Unterlagen

Von Aue bis Bautzen können Betroffene, die im vergangenen Jahr die Brennstoffe Öl, Flüssiggas, Kohle und Holz zu einem besonders hohen Preis getankt haben, die finanzielle Unterstützung des Staates gemeinsam mit den Expert*innen beantragen. Dank der Unterstützung durch die Sächsische Staatsregierung sogar einmalig pro Haushalt kostenfrei. 
 
Zum Aktionstag benötigen interessierte Verbraucher*innen keinen Termin, aber unbedingt die vollständigen Unterlagen. Dazu zählen unter anderem:

  • Personalausweis für ein digitales Foto
  • Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
  • Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung 
  • Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
  • Steueridentifikationsnummer
  • Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
  • IBAN für die spätere Auszahlung
  • Teilungserklärung, falls mehrere Haushalte betroffen sind

„Wir hoffen, weiterhin viele Haushalte mit diesem Unterstützungsmodell für Bürgerinnen und Bürger ohne Online-Zugang oder digitale Erfahrung zu erreichen. Weil die Zeit langsam drängt: Am 20. Oktober ist nämlich Schluss. Danach können keine Anträge mehr gestellt werden“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Aktuell haben bereits mehr als 2.000 Anspruchsprüfungen bzw. Beantragung bei der Verbraucherzentrale Sachsen stattgefunden, 250 weitere sind terminiert. Mittlerweile ist auch die telefonische Anspruchsprüfung oder Terminvereinbarung immer zwischen 9 und 13 Uhr unter 0341-22 90 44 22 bei der Verbraucherzentrale Sachsen möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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