Strom- und Gaspreiserhöhungen

Pressemitteilung vom
Das anhaltende Energiepreis-Chaos stellt auch viele Verbraucher*innen im Landkreis Meißen vor große Herausforderungen. Derzeit melden sich im Raum Meißen, Riesa, Großenhain viele Menschen, die bei Energieverträgen und Energieeinsparmöglichkeiten um Rat bitten.
Energiezähler und Geldscheine
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Dabei spielen besonders Fragen rund um die Erhöhung der Strom- und Gaspreise, gekündigte Verträge, eingestellte Energielieferungen, teure Verträge in der Ersatzversorgung eine Rolle. „Wenn Verbrauchspreise und monatliche Abschlagszahlungen um das Dreifache steigen, wie in dem Fall eines Verbrauchers aus Gröditz, wissen viele Verbraucher*innen nicht, wie sie diese finanzielle Mehrbelastung tragen sollen“ berichtet Anett Wagner von der Verbraucherzentrale in Meißen.

In der Beratung überprüfen die Rechtsexpertinnen die Verträge und die Kündigungen auf rechtliche Ansprüche. Oft ist zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung der Strom- und Gasanbieter nicht rechtens und es kann eine Weiterführung des Vertrages oder ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. In einer gemeinsamen Beratung mit Energieexpert*innen werden zudem wertvolle Tipps gegeben, wie mit nur wenigen Handgriffen Energie und Geld im eigenen Zuhause gespart werden kann.

Wer bei Problemen mit dem Energieversorger unsicher ist oder Unterstützung benötigt, kann die Hilfe der Meißner Verbraucherschützerinnen in Anspruch nehmen. Termine können telefonisch unter 03521 – 476 67 70 gebucht werden. Terminvereinbarungen sind ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.