Strom- und Gaspreiserhöhungen

Pressemitteilung vom
Das anhaltende Energiepreis-Chaos stellt auch viele Verbraucher*innen im Landkreis Meißen vor große Herausforderungen. Derzeit melden sich im Raum Meißen, Riesa, Großenhain viele Menschen, die bei Energieverträgen und Energieeinsparmöglichkeiten um Rat bitten.
Energiezähler und Geldscheine
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Dabei spielen besonders Fragen rund um die Erhöhung der Strom- und Gaspreise, gekündigte Verträge, eingestellte Energielieferungen, teure Verträge in der Ersatzversorgung eine Rolle. „Wenn Verbrauchspreise und monatliche Abschlagszahlungen um das Dreifache steigen, wie in dem Fall eines Verbrauchers aus Gröditz, wissen viele Verbraucher*innen nicht, wie sie diese finanzielle Mehrbelastung tragen sollen“ berichtet Anett Wagner von der Verbraucherzentrale in Meißen.

In der Beratung überprüfen die Rechtsexpertinnen die Verträge und die Kündigungen auf rechtliche Ansprüche. Oft ist zum Beispiel eine außerordentliche Kündigung der Strom- und Gasanbieter nicht rechtens und es kann eine Weiterführung des Vertrages oder ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. In einer gemeinsamen Beratung mit Energieexpert*innen werden zudem wertvolle Tipps gegeben, wie mit nur wenigen Handgriffen Energie und Geld im eigenen Zuhause gespart werden kann.

Wer bei Problemen mit dem Energieversorger unsicher ist oder Unterstützung benötigt, kann die Hilfe der Meißner Verbraucherschützerinnen in Anspruch nehmen. Termine können telefonisch unter 03521 – 476 67 70 gebucht werden. Terminvereinbarungen sind ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

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Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.