Der verstärkte Einsatz intelligenter Messsysteme (Smart Meter) soll die Energiewende in Privathaushalten vorantreiben. Doch nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Sachsen sind die Preise für den Einbau mitunter überhöht. „Digitaler Fortschritt und echte Beteiligung an der Energiewende sehen anders aus“, kritisiert Lorenz Bücklein, Referent für Energie der Verbraucherzentrale Sachsen. In drei Fällen hat die Verbraucherzentrale daher sächsische Netzbetreiber abgemahnt.
Gesetzesnovelle soll Einbau erleichtern
„Verbraucher*innen werden durch die hohen Preise an der Optimierung ihres Energieverbrauchs ge- und bei der Ressourcenschonung behindert. Sie haben ein Recht auf eine faire und nachvollziehbare Preisgestaltung beim Einbau der Smart Meter“, betont Lorenz Bücklein.
Smart Meter sind entscheidend für die Nutzung dynamischer Stromtarife in Privathaushalten und helfen, von zeitweise günstigen Strompreisen zu profitieren. Seit Jahresbeginn können Verbraucher*innen den Einbau direkt beim Messstellenbetreiber beantragen, der ihn innerhalb von vier Monaten umsetzen muss. Für Haushalte mit bis zu 6.000 kWh sind dafür nach dem Gesetz maximal 100 Euro angemessen.
Preise übersteigen gesetzlichen Rahmen um ein Vielfaches
Wer sich freiwillig für einen Smart Meter entscheidet, so legen es die Untersuchungen der Verbraucherzentrale Sachsen offen, sollte in manchen Regionen bis zu 800 Euro zahlen – deutlich mehr als die gesetzlich festgeschriebenen 100 Euro. „Das steht in keinem Verhältnis zum Kostenrahmen des Rollouts“, kritisiert Lorenz Bücklein.
Die Verbraucherzentrale mahnte die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda, Plauen Netz und die Stadtwerke Olbernhau dafür ab. Der Netzbetreiber in Hoyerswerda verpflichtete sich in Form einer Unterlassungserklärung, die im Gesetz als angemessen vermuteten Höchstbeträge einzuhalten. Plauen Netz senkte die Preise auf das ab Februar 2025 gültige Niveau. Beide verlangen beim freiwilligen Einbau auch für Haushalte mit geringem Verbrauch nun die vom Gesetzgeber vorgesehenen 100 Euro.
Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Stadtwerke Olbernhau
Die Stadtwerke Olbernhau sahen nach der Abmahnung keinen Anlass, ihre Preise anzupassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daher Klage auf Unterlassung eingereicht.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.