Teure Technik: Überzogene Preise beim Einbau von Smart Metern

Pressemitteilung vom
Eine Gesetzesnovelle soll den Einbau intelligenter Messsysteme erleichtern. Einige Energieversorger verlangen für den Einbau jedoch überhöhte Preise. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat drei Netzbetreiber abgemahnt und klagt gegen die Stadtwerke Olbernhau.
Ein grünes Smart-Meter-Display, das Kilowattstunden anzeigt
Off

Der verstärkte Einsatz intelligenter Messsysteme (Smart Meter) soll die Energiewende in Privathaushalten vorantreiben. Doch nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Sachsen sind die Preise für den Einbau mitunter überhöht. „Digitaler Fortschritt und echte Beteiligung an der Energiewende sehen anders aus“, kritisiert Lorenz Bücklein, Referent für Energie der Verbraucherzentrale Sachsen. In drei Fällen hat die Verbraucherzentrale daher sächsische Netzbetreiber abgemahnt.

Gesetzesnovelle soll Einbau erleichtern

„Verbraucher*innen werden durch die hohen Preise an der Optimierung ihres Energieverbrauchs ge- und bei der Ressourcenschonung behindert. Sie haben ein Recht auf eine faire und nachvollziehbare Preisgestaltung beim Einbau der Smart Meter“, betont Lorenz Bücklein.

Smart Meter sind entscheidend für die Nutzung dynamischer Stromtarife in Privathaushalten und helfen, von zeitweise günstigen Strompreisen zu profitieren. Seit Jahresbeginn können Verbraucher*innen den Einbau direkt beim Messstellenbetreiber beantragen, der ihn innerhalb von vier Monaten umsetzen muss. Für Haushalte mit bis zu 6.000 kWh sind dafür nach dem Gesetz maximal 100 Euro angemessen.

Preise übersteigen gesetzlichen Rahmen um ein Vielfaches

Wer sich freiwillig für einen Smart Meter entscheidet, so legen es die Untersuchungen der Verbraucherzentrale Sachsen offen, sollte in manchen Regionen bis zu 800 Euro zahlen – deutlich mehr als die gesetzlich festgeschriebenen 100 Euro. „Das steht in keinem Verhältnis zum Kostenrahmen des Rollouts“, kritisiert Lorenz Bücklein.

Die Verbraucherzentrale mahnte die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda, Plauen Netz und die Stadtwerke Olbernhau dafür ab. Der Netzbetreiber in Hoyerswerda verpflichtete sich in Form einer Unterlassungserklärung, die im Gesetz als angemessen vermuteten Höchstbeträge einzuhalten. Plauen Netz senkte die Preise auf das ab Februar 2025 gültige Niveau. Beide verlangen beim freiwilligen Einbau auch für Haushalte mit geringem Verbrauch nun die vom Gesetzgeber vorgesehenen 100 Euro.

Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Stadtwerke Olbernhau

Die Stadtwerke Olbernhau sahen nach der Abmahnung keinen Anlass, ihre Preise anzupassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daher Klage auf Unterlassung eingereicht.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.