Unterstützung beim Beantragen der Staatshilfe läuft
Wer sich dieses Geld nicht entgehen lassen will, sollte bald aktiv werden. Für alle, die den Antrag nicht online stellen können oder wollen, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen allen Hausbesitzer*innen eine unkomplizierte Möglichkeit, sich diesen Bonus in Höhe von 100 bis 2.000 Euro zu sichern – im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung einmalig pro Haushalt kostenfrei.
Seit dem 8. Mai 2023 berechnen die Verbraucherschützer*innen, ob individuell ein Anspruch besteht, wie hoch dieser ist und füllen dann gemeinsam mit den Interessierten den Antrag aus. „Die größte Hürde zur Beantragung scheint das Zusammentragen aller notwendigen Unterlagen. Die Antragstellung ist dann gemeinsam mit nur einem Termin erledigt“, berichtet Steffi Meißner von der Verbraucherzentrale in Bautzen. Besonders groß ist die Freude, wenn die Erwartungshaltung gering ist und der Anspruch dann in den mittleren dreistelligen Bereich fällt. Für Haushalte, die am Referenzpreis scheitern, ist es tröstlich, dass sie im Krisenjahr 2022 zufällig oder gezielt einen günstigen Zeitpunkt fürs Einkaufen des Brennstoffs gewählt und damit von vornherein weniger gezahlt haben als andere.
„Unabhängig von der erfolgreichen Anspruchsrechnung bedanken sich viele für die prima Dienstleistung der Verbraucherzentrale, weil sie sich die Online-Beantragung und das Hochladen so vieler Dokumente nicht zutrauen“, ergänzt Robert Kluttig von der Verbraucherzentrale in Dresden. „Kleinvieh macht auch Mist. Auch wenn die Summen oftmals nicht besonders hoch sind, lohnt es sich den Antrag zu stellen“, findet Heike Teubner von der Verbraucherzentrale in Auerbach: „Schließlich sind auch 100 Euro mehr auf dem Konto gut fürs Haushaltsbudget.“
Verbraucher*innen müssen zum Gespräch mit den Expert*innen der Verbraucherzentrale bestimmte Unterlagen mitbringen. Dazu zählen unter anderem:
- Personalausweis für ein digitales Foto
- Rechnung vom Lieferanten aus der Zeit 01.01.2022 - 01.12.2022
- Kontoauszug oder Zahlungsbeleg über die Bezahlung
- Feuerstättenbescheid, der vom Schornsteinfeger erstellt wurde
- Steueridentifikationsnummer
- Informationen zur Wohnraumfläche, die beheizt wird
- Teilungserklärung bei mehreren Haushalten
- IBAN für die spätere Auszahlung
„Wir hoffen, nach dem ersten Monat weiterhin viele Haushalte mit diesem Unterstützungsmodell für Bürgerinnen und Bürger ohne Online-Zugang oder digitale Erfahrung zu erreichen. Letztlich haben die betroffenen Hauseigentümer ein Anrecht auf diese Entlastung durch den Staat“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
Aktuell haben bereits fast 600 Anspruchsprüfungen bzw. Beantragung stattgefunden, rund 700 weitere sind terminiert. Mittlerweile ist auch die telefonische Anspruchsprüfung immer zwischen 9 und 13 Uhr unter 0341-22 90 44 22 bei der Verbraucherzentrale Sachsen möglich. Dort können auch persönliche Termine in einer der 18 Beratungseinrichtungen gebucht werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.