Neues Förderungsangebot der KfW zur energetischen Gebäudesanierung
Für Hauseigentümer, die ihre Heizungen austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erweitert die KfW ab dem 01. April 2016 ihr Förderangebot im Programm "Energieeffizient Sanieren". Neu und daher besonders interessant für Bauherren ist, dass sie auch weitere förderfähige Sanierungsmaßnahmen in die höhere Förderung aufnehmen können.
"Ob sich der Umstieg auf eine neue Gebäudetechnik durch die neue Förderung jetzt mehr lohnt als zuvor, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden", so Carla Groß, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Gerade wenn die Förderbedingungen zusätzliche Maßnahmen verlangen, die sonst nicht ergriffen werden würden, sollte man genau hinsehen." Mit einer unabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale kann geprüft werden, ob die Förderung wirtschaftlich vorteilhaft sein kann. Zudem Fragen werden ebenso wichtige Fragen zu den technischen Anforderungen beantwortet.
Das Heizungspaket umfasst dabei den Austausch bzw. die Erneuerung der Heizungsanlage in Kombination mit einer darauf abgestimmten Optimierung der Wärmeverteilung. Voraussetzung ist, dass eine alte Heizung auf Basis fossiler Energien (z.B. Öl oder Gas) außer Betrieb genommen wird, die noch nicht auf Brennwerttechnik basiert und für die noch keine Austauschpflicht nach § 10 EnEV vorliegt. Außerdem muss die Wärmeverteilung von den Rohrleitungen bis hin zu den Heizkörpern inklusive hydraulischem Abgleich optimiert wird.
Das Lüftungspaket umfasst die Erneuerung oder den Einbau einer förderfähigen Lüftungsanlage (Zu- und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Kombination mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle (Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).
Das Förderangebot der KfW ist im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz ("APEE") der Bundesregierung entstanden. Das APEE wurde als Ersatz für eine steuerliche Förderung konzipiert und beinhaltet eine deutlich höhere Förderung über die Gewährung eines höheren Investitionszuschuss.