BaFin und Verbraucherzentrale für mehr Transparenz bei Immobilien-Teilverkauf

Pressemitteilung vom
Träume verwirklichen, finanzielle Sicherheit im Alter und bei all dem auch noch im eigenen Haus wohnen bleiben: Die Werbeversprechen für den Teilverkauf der eigenen Immobilie klingen simpel.
Älteres Ehepaar halten ein kleines Haus in den Händen
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Die Befugnisse der BaFin sollten zur Regulierung des Marktes erweitert werden

Dabei verkaufen Senioren einen Teil, maximal 50 Prozent des Eigenheims, erhalten einen vorher vereinbarten Kaufpreis zur freien Verfügung und zahlen dafür ein monatliches Nutzungsentgelt.
 
Auf den ersten Blick klingt das sehr einfach aber dahinter steckt ein häufig schwieriges Vertragskonstrukt, das es zu durchschauen gilt.
„Teilweise klingen die Angebote zum Immobilienteilverkauf verlockend. Jedoch müssen sich Interessierte aber bewusst sein, dass so manche Fallstricke in den Verträgen stecken können. Diese sind aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Verträge mitunter nur schwer zu erkennen. Für Verbraucher besteht das Risiko, eine finanziell nachteilige Entscheidung zu treffen. Deshalb informiert die BaFin hier umfassend, auch um mehr Transparenz herzustellen“, erklärt Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).
 
Im Austausch zwischen Verbraucher*innen, der Bafin, dem Oberbürgermeister der Stadt Auerbach, Jens Scharff, sowie der Verbraucherzentrale Sachsen wurden heute in der Auerbacher Verbraucherzentrale die Grundlagen und mögliche Tücken der Teilverkaufsangebote aufgezeigt.
 
Die Verbraucherschützer fordern für die Thematik mehr Kontrolle des Marktes. Als zuständige Aufsichtsbehörde käme dafür die BaFin in Frage. „Die BaFin muss weitere Kompetenzen im Bereich des Teilverkaufsmarktes erhalten und somit den Verbraucherschutz in diesem Bereich weiter vorantreiben. Es benötigt mehr Transparenz und einheitliche Informationen, damit Verbraucher*innen die Angebote besser durchschauen und vergleichen können“, fordert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Hintergrund:

Ein Teilverkauf des eigenen Zuhauses muss genau nachgerechnet werden. Wenn nach Zahlung des Nutzungsentgeltes nur noch die Hälfte von der ursprünglichen Auszahlung übrigbleibt, sollten Betroffene genau nachrechnen. „Auch wenn die Vereinbarung ausläuft und das Haus verkauft wird, müssen sich Verbraucher auf weitere Kosten und Fallstricke vorbereiten. So sichern sich die Anbieter in der Regel eine Wertsteigerungsklausel und somit einen Mindesterlös zu. Das kann dann teuer werden, wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Wertsteigerung, sondern ein Verlust eingetreten ist“, weiß Andreas Eichhorst.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.