Banken locken mit Angeboten im Frühjahr

Pressemitteilung vom
Gesamtübersicht erstellen, bestehende Anlagen überprüfen, Depotoptimierung vornehmen: Die Angebote der Banken und Sparkassen im ersten Quartal des Jahres klingen vielversprechend und werden gern in Anspruch genommen.
Bank Icon
Off

Wenn die Bank zum jährlichen Gespräch einlädt, kann es teuer werden

„Doch ein wenig Skepsis schadet bei diesen Angeboten nicht“, weiß Robert Kluttig, neuer Leiter der Verbraucherzentrale in Dresden.

Besonders in den ersten drei Monaten des Jahres werden diese Jahresgespräche von den Bankberater*innen und deren Verbundpartnern wie beispielsweise Bausparkassen und Versicherungen angestrebt.  Aufhänger dafür sind meist die Jahresinformationen, Auszüge oder Wohnungsbauprämienanträge, welche die Kund*innen zum Jahresstart erhalten. Angekündigt werden dann oft Angebote, die „knapp“ sind, sich im „Abverkauf“ befinden oder nur in kleinem „Kontingent“ verfügbar, so dass beim anstehenden Tarifwechsel eine schnelle Entscheidung erforderlich scheint. „Insbesondere bei Umschichtungen im Depot, bei denen bereits investierte Gelder lediglich anders aufgeteilt werden, fallen je Bewegung oft Kosten von drei bis fünf Prozent an“, erklärt Kluttig. Auch undurchsichtige Folge- oder Zweitverträge können neue Abschlussgebühren mit sich bringen.

Eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Anlagen mit Blick auf die eigenen Lebensumstände, Sicherheitsbedürfnisse und geplante Investitionen ist natürlich grundlegend richtig. „Wer sich nicht allein auf die Empfehlung der Bankberater*innen verlassen möchte, welche die hauseigenen Produkte verkaufen, kann jeder Zeit den unabhängigen Rat der Verbraucherzentrale Sachsen einholen“, empfiehlt Robert Kluttig.

Wer unsicher ist, ob die neuen Anlageideen die Richtigen sind, kann sich persönlich, am Telefon oder per Video beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.