Banken locken mit Angeboten im Frühjahr

Pressemitteilung vom
Gesamtübersicht erstellen, bestehende Anlagen überprüfen, Depotoptimierung vornehmen: Die Angebote der Banken und Sparkassen im ersten Quartal des Jahres klingen vielversprechend und werden gern in Anspruch genommen.
Bank Icon
Off

Wenn die Bank zum jährlichen Gespräch einlädt, kann es teuer werden

„Doch ein wenig Skepsis schadet bei diesen Angeboten nicht“, weiß Robert Kluttig, neuer Leiter der Verbraucherzentrale in Dresden.

Besonders in den ersten drei Monaten des Jahres werden diese Jahresgespräche von den Bankberater*innen und deren Verbundpartnern wie beispielsweise Bausparkassen und Versicherungen angestrebt.  Aufhänger dafür sind meist die Jahresinformationen, Auszüge oder Wohnungsbauprämienanträge, welche die Kund*innen zum Jahresstart erhalten. Angekündigt werden dann oft Angebote, die „knapp“ sind, sich im „Abverkauf“ befinden oder nur in kleinem „Kontingent“ verfügbar, so dass beim anstehenden Tarifwechsel eine schnelle Entscheidung erforderlich scheint. „Insbesondere bei Umschichtungen im Depot, bei denen bereits investierte Gelder lediglich anders aufgeteilt werden, fallen je Bewegung oft Kosten von drei bis fünf Prozent an“, erklärt Kluttig. Auch undurchsichtige Folge- oder Zweitverträge können neue Abschlussgebühren mit sich bringen.

Eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Anlagen mit Blick auf die eigenen Lebensumstände, Sicherheitsbedürfnisse und geplante Investitionen ist natürlich grundlegend richtig. „Wer sich nicht allein auf die Empfehlung der Bankberater*innen verlassen möchte, welche die hauseigenen Produkte verkaufen, kann jeder Zeit den unabhängigen Rat der Verbraucherzentrale Sachsen einholen“, empfiehlt Robert Kluttig.

Wer unsicher ist, ob die neuen Anlageideen die Richtigen sind, kann sich persönlich, am Telefon oder per Video beraten lassen. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.