Der Schaden ist da, die Versicherung nicht

Pressemitteilung vom
Nach dem PKW-Unfall: Ein klarer Versicherungsfall wird zur Hängepartie. Warum es sich lohnt, auf Nummer sicher zu gehen.
Eine beschädigte Autofront nach einem Unfall.
Off

Es kracht. Zwei PKWs kollidieren auf einem Parkplatz – ein klarer Versicherungsfall, bei dem die Schuldfrage darüber entscheidet, wer zahlt. Nicht immer läuft das reibungslos, wie ein aktueller Fall aus Plauen zeigt.

Was ist passiert? Nach Angaben des geschädigten Ehepaars wurde der Unfall nicht selbst verschuldet, einen Schaden gab es auf beiden Seiten. Das Versicherungsunternehmen des Verursachers teilte den Geschädigten jedoch eine 50-prozentige Mitschuld zu und zahlte lediglich die halbe Schadenssumme aus. Als Begründung gab das Unternehmen an, dass dies bei Unfällen auf Parkplätzen generell so zu handhaben sei.

Angabe von Rechtsverweisen kann helfen

„Die Verbraucher*innen wussten nicht mehr was sie tun sollten. Sie hatten bereits unzählige Male mit der Versicherung telefoniert und kamen nicht weiter“, erzählt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale in Plauen. So landeten sie schließlich in der Beratung. Gemeinsam rekonstruierten sie den genauen Unfallhergang, teilten diesen der Versicherung mit und lehnten die angebliche Mitschuld unter Angabe von Gründen und Rechtsverweisen ab.

„Bei Parkplatzunfällen ist die tatsächliche Unfallsituation und die Sorgsamkeit der Beteiligten entscheidend. Im Fall der Plauener Verbraucher*innen konnten wir argumentieren, dass sie sich völlig korrekt verhalten hatten und von einem anderen unachtsamen Verkehrsteilnehmer tuschiert wurden. Eine Mitschuld war somit nicht gegeben“, so Trautloft. „Zu diesem Thema gibt es einschlägige Urteile, die wir anführen konnten und die zum Erfolg führten.“ Die Versicherung zahlte schließlich die gesamte Schadenssumme an das Plauener Paar aus.

Genauigkeit lohnt sich

„Bei Schadensfällen ist eine gute Dokumentation des Schadens, eventuell das Hinzuziehen der Polizei und Zeug*innen sowie ein möglichst genauer Unfallbericht unverzichtbar. Denn nur so bekommen die Sachbearbeiter*innen der Versicherungen ein umfassendes Bild, auf dessen Basis sie die Schadensregulierung entscheiden“, erklärt Trautloft. Es lohnt sich also genau zu sein und auf sein Recht zu bestehen, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.

Die Verbraucherzentrale in Plauen unterstützt bei Fragen zu Versicherungsverträgen sowie anderen rechtlichen und finanziellen Themen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.