Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli

Pressemitteilung vom
Zum 1. Juli werden turnusmäßig wieder die Pfändungsbeträge angepasst. Die neue Pfändungstabelle 2022 wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Expert*innen der Insolvenz- und Schuldnerberatung begrüßen die deutliche Anhebung, gerade in der Zeit erhöhter finanzieller Belastungen.
Vorhängeschloss, Schlüssel und Geldscheine
Off

Danach erhöht sich der unpfändbare Grundfreibetrag von 1.252,64 Euro auf 1.330,16 Euro. Die Erhöhungsbeträge für unterhaltspflichtige Personen erhöhen sich von 471,44 Euro auf 500,62 Euro für die erste Unterhaltspflicht und auf 278,90 Euro für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht.

Somit erhöhen sich die bei Zwangsvollstreckungen unpfändbar bleibenden Einkommensanteile wiederholt deutlich um 6,2 Prozent. Alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen ab dem 1. Juli 2022 sind hiervon erfasst. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch zu beachten, und zwar auch bei schon länger bestehenden Pfändungen oder Abtretungen.

Die neuen Freigrenzen gelten natürlich auch beim P-Konto. Kreditinstitute müssen hier bei vorliegenden Pfändungen sowohl den geänderten Sockelfreibetrag für den Kontoinhaber als auch die Freibeträge für weitere Personen automatisch berücksichtigen. „Betroffene müssen grundsätzlich keine neuen Bescheinigungen hierzu vorlegen“ informiert Thomas Griebel, Beratungszentrumsleiter der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Für Pfändungen, bei denen der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde, wirken die neuen Pfändungsfreigrenzen jedoch nicht automatisch. „Hier muss dann aktiv beim Vollstreckungsgericht oder dem vollstreckenden öffentlichen Gläubiger beantragt werden, dass die Freigrenzen angehoben werden“ so Griebel.

In Anbetracht der gegenwärtigen Inflationsentwicklung begrüßt die Verbraucherzentrale Sachsen die deutliche Anhebung der Pfändungsfreibeträge und die damit verbundene Verbesserung für Schuldner*innen.

Zum Thema Schulden und Verbraucherinsolvenz informiert die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale am 29. Juni | 16:30 bis 18:00 Uhr mit einem kostenfreien Webseminar. Informationen und Hinweise zur Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.