Schulden vorbeugen, Chancen ermöglichen

Pressemitteilung vom
Unter dem Motto „Beste Investition – Finanzbildung. Wenn aus Minus Plus wird“ beteiligt sich die Insolvenz- und Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen auch in diesem Jahr an der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 2. bis 6. Juni 2025. Im Fokus steht die Bedeutung finanzieller Bildung – insbesondere für junge Menschen.
Auf einem Handy wird ein Screen mit der Aufschrift "Buy now, pay later" angezeigt.
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Verbraucherzentrale Sachsen setzt auf präventive Bildungsarbeit

Viele junge Erwachsene nutzen Zahlungsdienstleister wie Paypal, Klarna oder Apple Pay mit “Buy now-pay later“-Modellen und Ratenplänen. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht ganz einfach. Denn die übermäßige Nutzung solcher Angebote ist häufig der Einstieg in die Überschuldung.
 
„Finanzielle Bildung ist weit mehr als der bloße Umgang mit Geld. Sie ist der Schlüssel zu Eigenverantwortung, gesellschaftlicher Teilhabe und einem selbstbestimmten Leben“, sagt Cornelia Hansel von der Insolvenz- und Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
In einer zunehmend komplexen Finanzwelt ist Finanzbildung unverzichtbar, vor allem für Menschen, die mit knappen finanziellen Ressourcen zu kämpfen haben. „Die Erfahrung aus der sozialen Schuldnerberatung zeigt: Gute Finanzbildung kann Überschuldung vorbeugen oder erneute Überschuldung verhindern. Sie eröffnet Wege, wie aus einem Minus ein Plus werden kann. Sie fördert Finanzwissen, stärkt Selbstvertrauen und Zukunftsaussichten“, so Hansel weiter.
 
Im Rahmen der Aktionswoche führt die Verbraucherzentrale Sachsen zwei Workshops zur finanziellen Bildung mit jungen Erwachsenen eines Reha-Trägers durch. Bei Interesse weiterer Bildungsträger stehen wir gern mit Bildungsangeboten zur Verfügung.
 
 

Terminanfragen hierzu,  aber auch zu Problemen mit Schulden, Pfändung & Co. können telefonisch unter 0341-960 89 23 oder per E-Mail an schuldnerberatung@vzs.de gestellt werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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