Negatives Urteil zu Negativzinsen

Pressemitteilung vom
Im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland hat das Oberlandesgericht Dresden heute in zweiter Instanz entschieden, dass es Verwahrentgelte – besser bekannt als Negativzinsen – auf Girokonten für zulässig erachtet.
Münzen und ein Kugelschreiber liegen auf Blatt mit Zins-Informationen einer Bank
Off

Verbraucherzentrale Sachsen kündigt Revision an

„Auch wenn das Thema Negativzinsen aktuell für die Meisten nicht sonderlich relevant erscheint, wünschen wir uns Rechtssicherheit für die nächste Niedrigzinsphase. Das heutige Urteil ist enttäuschend für den Verbraucherschutz“, erklärt Michael Hummel, Jurist bei der  Verbraucherzentrale Sachsen und kündigt Revision gegen die Entscheidung an.

Im Verfahren geht es um den Versuch der Sparkasse Vogtland ab dem 1. Februar 2020 mittels Preisaushang auf alle neuen Privatgirokonten und auch bei einem Kontomodellwechsel ein Verwahrentgelt in Höhe von minus 0,7 Prozent p.a. ab einer Einlage von 5.000,01 Euro einzuführen. Unabhängig davon forderte die Sparkasse von ihren Kund*innen auch Kontoführungskosten.

Nachdem das Landgericht Leipzig im Jahr 2021 die Erhebung eines Verwahrentgeltes für zulässig erachtete, kam heute auch das Oberlandesgericht Dresden zum Ergebnis, dass es sich bei Verwahrentgelten um kontrollfreie Hauptleistungspflichten handelt, die somit zulässig wären. Demnach darf die Sparkasse Vogtland sowohl für Bestandskund*innen bei einem Kontomodellwechsel als auch für Neukunden auf Girokonten Negativzinsen erheben. Dies gilt auch, wenn die Sparkasse bereits Kontoführungskosten verlangt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.