Prämiensparende sollten jetzt aktiv werden - Verjährung droht

Pressemitteilung vom
Die Verjährung im Zusammenhang mit dem Zinsstreit um Prämiensparverträge läuft nach dem Eintritt der Rechtskraft im Vogtländer Musterverfahren weiter. Prämiensparende sind daher dringend aufgefordert, ihre Ansprüche gegenüber den Sparkassen aktiv einzufordern.
prämien sparen
Off

Schnelles Handeln erforderlich

„Wer sich allein auf Ankündigungen oder Zusicherungen der Sparkassen verlässt, riskiert, am Ende leer auszugehen, da die Verjährungsfrist 6 Monate nach Rechtskraft weiterläuft. Diese ist laut Bundesamt für Justiz bereits am 28.8. eingetreten“, warnt Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Auerbach.

Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt daher allen Prämiensparenden, unverzüglich Kontakt zu ihrer Sparkasse aufzunehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Rechtssichere Schritte und Unterstützung

Betroffene Prämiensparer*innen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens sowie ein Mahn- oder Gerichtsverfahren. Selbst Sparer*innen, die nicht am Musterverfahren teilgenommen haben, sind betroffen und sollten ebenfalls tätig werden.

Besonders dringend ist die Situation für diejenigen, deren Prämiensparverträge erst 2021 gekündigt wurden. Hier läuft die Verjährungsfrist Ende dieses Jahres ab.

Verbraucherzentrale Sachsen bietet Unterstützung

Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparenden – unabhängig davon, ob sie am Musterverfahren teilgenommen haben oder nicht – zur Seite. Die Unterstützung umfasst individuelle Beratung, die rechtskonforme Durchsetzung von Forderungen sowie die Berechnung von Nachzahlungsansprüchen.

Termine für eine persönliche Beratung können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 03744 - 21 96 41 vereinbart werden.

Alle Informationen zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.