Register für weitere Musterklage eröffnet

Pressemitteilung vom
Das Bundesamt für Justiz hat das Klageregister zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental freigeschaltet. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert, wie Prämiensparer*innen nun vorgehen sollten.
Jetzt mitmachen: Klage anschließen

Prämiensparer können sich nun der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental offiziell anschließen

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Das Bundesamt für Justiz hat gestern das Register zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Muldental online freigeschaltet. Prämiensparer können sich nun kostenfrei selbst eintragen, um sich der Klage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen.

„Viele Betroffene haben im Rahmen der ersten fünf Musterfeststellungsklagen das Unterstützungsangebot zur Eintragung ins Register genutzt. Das bieten wir jetzt auch im Raum Muldental an, um eine rechtssichere Eintragung zu gewährleisten“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Zum Preis von 38,99 Euro stellen Interessierte der Verbraucherzentrale eine Vollmacht aus und bekommen die Eintragung ins Register. Für Verbraucher, die ihren Zinsanspruch bereits bei der Verbraucherzentrale berechnen ließen, kostet die Eintragung 14,63 Euro. Alle Unterlagen, um sich der Klage anzuschließen, Informationen zum Verlauf sowie Sonderberatungstermine finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen. Termine können immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr telefonisch unter 0341 - 696 29 29 werden.

Hintergrund ist, dass die Sparkasse Muldental nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen in den variabel verzinsten Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ die Zinsen über Jahre zum Nachteil der Sparer angepasst hat und daraus nun Ansprüche in Höhe von 2.900 Euro bestehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.

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