Das Versprechen, Geld im Schlaf zu verdienen

Pressemitteilung vom
Wie Krypto- und Anlagebetrüger*innen vorgehen: Sie setzen gezielt auf aktuelle Finanzhypes und digitale Trends, um Anleger*innen mit hohen Renditeversprechen zu ködern – und bewegen sich dabei oft geschickt in rechtlichen Grauzonen.
Kryptojacking
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Schnelles Geld mit Krypto? Für viele klingt das verlockend. Doch wer sich kaum auskennt, investiert oft überstürzt – und läuft Gefahr, auf Anlagebetrüger*innen hereinzufallen. Sie geben sich als vertrauenswürdige Expert*innen aus, die verlässlich durch die Welt von Bitcoin, Blockchain & Co. navigieren – bis sie das haben, was sie wollen: Geld und persönliche Daten. 

Betrüger*innen gehen systematisch und geduldig vor

Anlagebetrüger*innen kontaktieren ihre Opfer oft über WhatsApp oder Telegram. Dort versprechen sie exklusives Wissen zum Vermögensaufbau. Nach kurzer Zeit folgt der Wechsel zu Telefon- oder Video-Gesprächen. Die angeblichen Expert*innen wirken seriös und locken mit hohen Gewinnen durch vermeintlich smarte Strategien. 

Anfangs fordern Betrüger*innen nur kleine Beträge – doch die Summen steigen schnell. Sie gehen dabei systematisch und geduldig vor. „Oft antworten sie über Wochen auf jede Frage, sind ständig erreichbar und gewinnen so das Vertrauen der Opfer“, erklärt Kamila Kempfert, Leiterin der Beratungsstelle in Görlitz. Dieses Vorgehen nennt man Social Engineering.

Vollständiger Zugriff auf Computer und Smartphone

Ein besonders gefährlicher Trick: die Aufforderung, Fernwartungssoftware wie AnyDesk zu installieren – angeblich, um das Krypto-Wallet mit dem Online-Banking zu verbinden. In Wahrheit verschaffen sich die Täter*innen so vollständigen Zugriff auf das Gerät, spähen Passwörter aus und veranlassen Überweisungen. Oft bringen sie die Betroffenen sogar dazu, TANs selbst einzugeben oder Transaktionen zu bestätigen.

Rechtliche Grauzone erschwert Rückerstattungen

Betroffene bemerken den Krypto- oder Anlagebetrug oft erst, wenn es längst zu spät ist. „Betrüger*innen nutzen gezielt rechtliche Grauzonen aus“, erklärt Kamila Kempfert. „Weil die Opfer die Überweisungen selbst auslösen, gelten diese Zahlungen rechtlich als autorisiert – selbst, wenn sie zuvor massiv getäuscht wurden. Das ist das Grundproblem bei Krypto- und Online-Betrug: Die Betrüger*innen lenken alles, während das Opfer scheinbar selbst handelt.“

Die Chancen auf eine Erstattung durch die Bank sind daher meist gering. Wer Fernwartungssoftware installiert oder Zugangsdaten sowie TANs weitergibt, handelt aus Sicht vieler Banken grob fahrlässig – und verliert damit den Anspruch auf Rückzahlung.

Identitätsdiebstahl inklusive

Krypto-Betrug betrifft nicht nur Geld, sondern auch Daten. Betrüger*innen stehlen Identitäten, schließen Verträge oder nehmen Kredite im Namen der Betroffenen auf. Dafür nutzen sie  z. B. das Video-Ident-Verfahren, bei dem sie ihre Opfer zur Video-Legitimation bei einer Bank überreden. Die Folgen sind gravierend: Die Wiederherstellung der eigenen Kreditwürdigkeit kann Monate dauern.

So schützen Sie sich:

  • Seien Sie misstrauisch bei Nachrichten von unbekannten Personen.
  • Installieren Sie niemals Fernwartungsprogramme auf Anweisung Dritter.
  • Klicken Sie nicht auf Links in verdächtigen Nachrichten.
  • Geben Sie persönliche Daten nur an vertrauenswürdige Stellen weiter.
  • Verwenden Sie sichere Passwörter und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Prüfen Sie die Identität von Finanzberater*innen genau – echte Investmentbanker kontaktieren Sie nie unaufgefordert.
  • Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an Ihre Hausbank, bevor Sie handeln.
     

Wer einen Betrug vermutet, sollte umgehend die Bank informieren, Konten sperren lassen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch die Verbraucherzentrale bietet Unterstützung. Terminbuchungen sind online oder unter 0341 - 696 2929 möglich.

Die Inhalte sind in enger Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion Görlitz entstanden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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