Dresdner Prämiensparer erneut angeschrieben

Pressemitteilung vom
Noch deutlich fordernder als zuvor wendet sich aktuell die Ostsächsische Sparkasse Dresden an die Inhaber von laufenden Prämiensparverträgen. Teilweise wird über mögliche Kündigungen von Verträgen geschrieben.
Eine Sparkassen-Filiale von außen
Off

Sparkasse deutet Kündigungsabsicht bei noch laufenden Prämiensparverträgen an

„Das verunsichert Betroffene zu Recht“, erklärt Robert Kluttig, Leiter der Verbraucherzentrale in Dresden. Die vorliegenden Fälle, weisen nach Rechtsauffassung der Verbraucherschützer eine vereinbarte Laufzeit auf, so dass diese Verträge nicht einseitig gekündigt werden dürften. Weil sowohl die Verträge als auch die Anschreiben unterschiedlich gestaltet sind, sollte die Sachlage ganz individuell geprüft und bewertet werden. „Betroffene sollten sich nicht überrumpeln lassen und überschnell einwilligen“, empfiehlt Kluttig.  
 
Wer Unterstützung bei der Bewertung des eigenen Schreibens der Sparkasse benötigt, findet Rat bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen vor Ort. Terminvereinbarungen sind online www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-6962929 möglich
 
Hintergrund:
Bereits vor einigen Wochen erhielten Betroffene mit noch laufenden Verträgen ein Schreiben mit der Aufforderung einer neuen Zinsanpassungsklausel zuzustimmen. Zudem wurde bei Zustimmung eine Vergleichszahlung hinsichtlich der Zinsanpassung des Prämiensparvertrages angeboten, die auf der derzeitigen Rechtsmeinung des OLG Dresden zu den Fällen beruht. Bereits damals haben die Verbraucherschützer Bedenken hinsichtlich dieser neuen Klausel geäußert. Bislang gibt es kein höchstrichterliches Urteil wie die Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen abschließend vorgenommen wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.