Seit dem 9. Juli 2024 steht fest: Die Sparkasse Meißen hat, wie etliche andere Sparkassen, in vielen Fällen zu wenig Zinsen gezahlt. Mit seinem Urteil schaffte der BGH die Grundlage für eine Neuberechnung der Zinsansprüche bei Langzeitsparprodukten. Die Verjährung der Ansprüche für Meißner Prämiensparer*innen läuft seit Eintritt der Rechtskraft indes weiter – und endet bereits diesen Monat.
Teilweise Nachzahlungsansprüche im vierstelligen Bereich
„Wer sich allein auf Ankündigungen oder Zusicherungen der Sparkassen verlässt, riskiert, am Ende leer auszugehen“, sagt Sylvia Neubert, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Meißen. „Wir empfehlen also, unverzüglich Kontakt zur Sparkasse aufzunehmen.“ Kund*innen der Sparkasse Meißen können nach Berechnung der Verbraucherzentrale teilweise Ansprüche im vierstelligen Bereich geltend machen.
Rechtssichere Schritte und Unterstützung
Betroffene Prämiensparer*innen haben bis zum 31. Januar 2025 noch verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens sowie ein Mahn- oder Gerichtsverfahren. Auch Sparer*innen, die nicht am Musterverfahren teilgenommen haben, können und sollten tätig werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparenden zur Seite. Die Unterstützung umfasst individuelle Beratung, die rechtskonforme Durchsetzung von Forderungen sowie die Berechnung von Nachzahlungsansprüchen.
>>> Alle Infos zum Rechtsstreit mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.