Recht für Sparer*innen: BGH-Urteil gegen Erzgebirgssparkasse erwartet

Pressemitteilung vom
Am 1. Juli 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof über die Zinsnachzahlungen für über 2.000 Prämiensparer*innen der Erzgebirgssparkasse. Die Verbraucherzentrale Sachsen kämpft damit im letzten von neun Musterverfahren für faire Zinsen – mit weitreichenden Folgen für Sparverträge in ganz Deutschland.
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Verbraucherzentrale Sachsen kämpft um faire Zinsen für über 2.000 Betroffene im Erzgebirge

Ein weiteres Mal trifft die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auf eine sächsische Sparkasse. Im Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Erzgebirgssparkasse geht es um die endgültige und grundsätzliche Entscheidung, welcher Referenzzinssatz für Prämiensparverträge der Erzgebirgssparkasse gilt.

Es handelt sich um das letzte noch ausstehende Urteil von insgesamt neun Musterfeststellungsverfahren, die die Verbraucherzentrale Sachsen gegen verschiedene Sparkassen angestrengt hat. Ziel ist es, verbindliche rechtliche Klarheit für tausende Sparende zu schaffen.
 
Das Verfahren gegen die Erzgebirgssparkasse wurde bereits im Oktober 2019 eingeleitet. Es ist das umfangreichste der neun Klagen: 2.118 Prämiensparer*innen haben sich angeschlossen. Nach bundesweiten Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen geht es im Schnitt um rund 1.900 Euro pro Sparvertrag – Beträge, die vielen Betroffenen bislang vorenthalten wurden.

Die Entscheidung des BGH wird nicht nur für die Kläger*innen von großer Bedeutung sein, sondern auch für viele weitere Sparer*innen mit ähnlichen Verträgen in ganz Deutschland.


 

TERMIN-DETAILS:

  • 1. Juli 2025
  • Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe,
    Herrenstraße 45a, Karlsruhe
    Sitzungssaal N 010
  • Beginn:           voraussichtlich 09:00 Uhr

Weitere Informationen zu diesem und den anderen Musterklagen in diesem Thema finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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