Sparen mit kleinen Beträgen

Pressemitteilung vom
Bei Schlagwörtern wie Vermögensaufbau oder Kapitalanlage werden schnell Bilder von teuren Autos, Anzüge, Häusern und gigantischen Kontoständen wach.
Ein Mann hält einen Stift in der Hand und rechnet Fondskosten aus
Off

Ob es sich lohnt und was man beachten sollte

Im Umkehrschluss denken viele: Für mich als Durchschnittsverdiener oder gar in Ausbildung und Studium ist das sowieso nichts.

Kleine Zahlen groß rechnen

Um die Motivation zu finden, mit dem Sparen anzufangen, kann es helfen, sich das Ergebnis vor Augen zu halten. Es soll etwas Geld zurückgelegt werden, um dem Kind später den Führerschein zu ermöglichen, aber mehr als 25 Euro im Monat ist nicht drin? „Schon bei einer moderaten Verzinsung von zwei Prozent ergibt das in 18 Jahren ein Endkapital von mehr als 6.000 Euro“, rechnet Fabian Herbolzheimer, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, vor. Damit ist nicht nur der Führerschein gesichert, sondern womöglich auch der erste kleine Gebrauchtwagen gleich mit.
 
Das gleiche gilt für die Altersvorsorge. „Hat man 40 Jahre Zeit, kann man grundsätzlich auch eine stärker schwankende Anlage wählen, wie etwa in Aktien-ETFs“, so Herbolzheimer weiter. Renditen von durchschnittlich sechs Prozent pro Jahr können dabei realistisch sein. Zum Renteneintritt können dann aus den monatlichen 25 Euro durchaus über 40.000 Euro geworden sein. Damit sind nicht alle Sorgen im Alter gelöst, aber es ist deutlich mehr als Nichts.

Sicherheit geht vor Rendite

„Auch beim Sparen mit kleinen Beträgen, gelten die Grundregeln der Geldanlage“, erinnert Herbolzheimer. „Es sollte wirklich nur der Teil des Geldes angelegt werden, der längerfristig nicht benötigt wird. Eine flexible Rücklage von ungefähr drei Monatsgehältern sollte immer vorhanden sein. Die wichtigsten Versicherungen ebenso, allen voran die private Haftpflichtversicherung.“

Die Umsetzung in der Praxis

Manche Sparformen ermöglichen keinen monatlichen Beitrag, sondern nur Einzahlungen von größeren Summen. So etwa das sehr sichere Festgeldkonto bei Banken mit deutscher Einlagensicherung. Hier ist es empfehlenswert, den Sparbeitrag erst einmal auf einem separaten Konto anzusammeln und das Geld dann einmalig einzuzahlen. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, die regelmäßige Sparrate schon am Anfang des Monats auf ein anderes Konto zu schieben, wenn gerade die Einnahmen eingegangen sind. Denn was auf dem Girokonto liegt, wird auch schnell ausgegeben.
 
Andere Sparformen hingegen können Kosten enthalten, die teilweise nicht gerade gering ausfallen. Hier gilt es, sich gut mit den Unterlagen auseinanderzusetzen oder sie von unabhängiger Stelle überprüfen zu lassen. Wer Unterstützung bei der Auswahl des passenden Vertrages benötigt oder sonstige Fragen zur praktischen Umsetzung hat, findet Rat bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Termine in einer der 18 Beratungseinrichtungen oder für die Online-Beratung können telefonisch unter 0341-696 29 29 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.