Das Gericht wird im Juni 2022 entscheiden, ob ein Sachverständiger zur konkreten Bestimmung des Referenzzinses bestellt wird. Die Verbraucherschützer hatten gegen die beiden Sparkasse geklagt, weil ihrer Meinung nach die variablen Zinsen in Prämiensparverträgen zu niedrig berechnet wurden. „Die genaue und interessengerechte Bestimmung des Referenzzinses liegt auch uns ganz besonders am Herzen. Denn sie ist der Schlüssel zur Nachzahlung der Zinsen in korrekter Höhe“, erklärt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Zusätzlich hat die Kreissparkasse Bautzen als bisher einzige Sparkasse gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen ihre Bereitschaft für Einigungsgespräche verkündet. „Dieses Angebot nehmen wir gerne an, um betroffene Sparende schnell zu ihrer verdienten Zinsnachzahlung zu bringen. Wir freuen uns, dass diese Bereitschaft der Kreissparkasse Bautzen mittlerweile besteht“, erklärt Vorstand Andreas Eichhorst von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Ergebnis des Gesprächs ist offen.
Die Sparkasse Mittelsachsen signalisierte dagegen keine Bereitschaft für Einigungsgespräche. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist jedoch auch hier nach wie vor offen, ins Gespräch mit dem Kreditinstitut zu gehen. „Uns ist es wichtig, diese Option für alle Prämiensparenden der Sparkassen einzuräumen. Das hängt aber maßgeblich von der Offenheit der Sparkassen ab“, so Eichhorst.
Hintergrund:
Die von der Verbraucherzentrale Sachsen angewendeten Parameter zur Berechnung der Zinsnachzahlung haben ergeben, dass die Kreissparkasse Bautzen – ähnlich wie andere Sparkassen – im Durchschnitt rund 3.000 Euro zu wenig Zinsen pro Vertrag gezahlt hat. Bei der Sparkasse Mittelsachsen geht es durchschnittlich um rund 2.700 Euro. Der Klage gegen die Kreissparkasse Bautzen haben sich 320 Prämiensparende angeschlossen. Bei der Sparkasse Mittelsachsen sind es rund 380.