VON SPARKONTO BIS JUNIOR-DEPOT

Pressemitteilung vom
Jetzt ist sie wieder da, die Zeit, in der viele Heranwachsende in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen werden. Egal ob bei Jugendweihe oder Konfirmation stellt sich damit für Eltern, Großeltern, Verwandte und Bekannte die quälende Frage nach dem passenden Geschenk.
Geldmünzen werden gegossen
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Wie junge Erwachsene Geldgeschenke zur Jugendweihe & Co. clever anlegen

Nach wie vor stehen Geld und Gutscheine bei den Jugendlichen hoch im Kurs. Aber warum nicht eine Form des Geldgeschenkes wählen, die es am nächsten Elektronikmarkt oder Sportausstatter vorbeischafft?
 
„Denn es ist nie zu früh, an morgen zu denken und finanzielle Themen, die schon bald wichtig werden, im Blick zu haben“, weiß Rico Jehmlich, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Ist etwa nach dem Abitur ein Studium geplant oder zum Ausbildungsstart der Auszug aus dem Elternhaus? Soll mit 16 ein Motorrad her und mit 18 ein Auto?
 
Altersvorsorge, Geldanlage und Versicherungen: Es gibt vielleicht spannendere Themen, aber keinen besseren Zeitpunkt, um von Anfang die Weichen richtig zu stellen. Doch im Dschungel der Finanzprodukte verliert man schnell den Überblick und nicht immer ist der Gang zur elterlichen Bank die beste Wahl. „Nicht selten stellen wir fest, dass Finanzprodukte von Banken und Versicherungen angeboten werden, die am Bedarf des Kunden vollkommen vorbei gehen. Leider können wir die Abschlüsse im Nachgang nicht immer widerrufen oder kurzfristig kündigen lassen. Daher ist eine Beratung VOR Abschluss eines Vertrages so entscheidend. Das gilt insbesondere für Jugendliche und deren teilweise auf Jahre oder Jahrzehnte ausgerichteten Verträge.“
 
Die Finanzexpert*innen der Verbraucherzentrale laden deshalb junge Verbraucher*innen und deren Familie ein, um über die wichtigsten Punkte beim Thema „Geld und Versicherungen für Jugendliche“ zu sprechen. Gemeinsam mit den Berater*innen vor Ort können Sparwillige herausfinden, ob ein Versicherungsvertrag, ein Sparkonto oder doch eher ein Junior-Depot besser zu den Zukunftsplänen der jungen Erwachsenen passt.
 
Terminvereinbarungen sind unter 0341 – 696 2929 oder auch online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.