Zinsanpassung: Aktuelle Schreiben verunsichern Prämiensparerende

Pressemitteilung vom
Derzeitig berichten etliche Dresdner Sparkassenkund*innen, dass sie ein Vergleichsangebot in Sachen Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen bekommen haben.
Würfel mit der Aufschrift "Zins" und Pfeilen die nach oben und unten zeigen.
Off

Verbraucherzentrale in Dresden zeigt Optionen auf

Darin bietet das ansässige Bankenhaus unaufgefordert eine Summe als Vergleichszahlung an, um die Verwendung einer rechtswidrigen Zinsklausel abzugelten. Der Verbraucherzentrale Sachsen liegen unterschiedliche Schreiben vor, die nun sehr viele Fragen bei Betroffenen aufwerfen. Für die Annahme des Angebotes bietet die Sparkasse sechs Wochen Zeit.

Ob wirklich Eile geboten ist, welche Aspekte bei der Entscheidungsfindung einbezogen werden sollten, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Fortführung des Vertrages hat und wie die Alternative aussieht, können Interessierte bei der Verbraucherzentrale in Dresden erfahren. Die Expert*innen sind bereits seit 2019 mit dem Thema Zinsanpassung in Prämiensparverträgen vertraut. Denn bereits im Frühjahr vor vier Jahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die erste sächsische Sparkasse Musterfeststellungsklage eingereicht, um den Prämiensparenden zu ihrem Geld und ihrem Recht zu verhelfen. Seitdem sind acht weitere Musterklagen auf den Weg gebracht worden –  unter anderem auch gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden.

Weitere Informationen finden Betroffene unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/zinsanpassung. Termine können telefonisch unter 0341 – 696 29 29 oder online vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.