Zinsanpassung: Ein Jahr BGH-Urteil

Pressemitteilung vom
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2021 (AZ.: XI ZR 234/20) im Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig sorgte bei vielen Sparkassenkund*innen für große Erleichterung. Aber was hat sich seitdem getan? Welche Aussichten haben Betroffene?
Bundesgerichtshof
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Was wurde vor einem Jahr festgestellt?

Das Gericht stellte unter anderem fest, dass die Klausel zur Zinsanpassung der Sparkasse Leipzig unwirksam war und durch eine interessengerechte Regelung ersetzt werden muss. Zur Klärung des konkreten Zinssatzes wurde das Verfahren an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

Gerichtsverfahren können bekanntlich langwierig sein. So auch beim Streit um die korrekte Anpassung von Zinsen. „Wir rechnen im Verfahren gegen die Sparkasse Leipzig mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts noch Ende dieses Jahres oder Anfang 2023“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „In den vergangenen Monaten wurden Gutachten von Sachverständigen erstellt und demnächst steht die Entscheidung an.“ Trotzdem werden die Leipziger Prämiensparenden noch einen langen Atem brauchen. Der Entscheidung aus Dresden schließt sich wahrscheinlich wieder eine Revision zum Bundesgerichtshof an, der dann das letzte Wort hat. Das wird voraussichtlich Ende 2023 oder Anfang 2024 der Fall sein. Dann können Verbraucher endlich ihre Ansprüche durchsetzen.

Wieviele Musterklagen gibt es? Um wieviel Zinsen geht es im Durchschnitt?

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat nach der Einreichung der ersten sächsischen Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig im Mai 2019 insgesamt neun Musterklagen wegen falscher Zinsanpassung eingereicht. Alle sind unterschiedlich weit fortgeschritten und werden für eine unterschiedliche Anzahl von Mitklagenden geführt. Insgesamt haben sich rund 6.600 Prämiensparende für den Anschluss an eine Musterklage entschieden. Es geht im Durchschnitt um rund 3.400 Euro pro Vertrag, weil die Sparkassen aus Sicht der Verbraucherschützer die variablen Zinsen in den Langzeitsparverträgen nicht rechtskonform angepasst haben.

Bundesweite Klagen im Thema Zinsanpassung:

Die Verbraucherzentralen führen bundesweit insgesamt 17 Verfahren gegen unterschiedliche Sparkassen. Wer sich für eine Musterfeststellungsklage angemeldet hat, ist zunächst auf der sicheren Seite, weil die Verjährung der Ansprüche gehemmt ist. Schwieriger ist es für diejenigen, deren Ansprüche Ende des Jahres 2022 verjähren. Dazu berät die Verbraucherzentrale Sachsen gern.

Aktuell läuft die Musterklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden. Das Klageregister ist noch knapp einen Monat geöffnet. Weitere Informationen dazu sowie Veranstaltungen und Beratungsmöglichkeiten finden Prämiensparende unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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