Zinsanpassung: Finale Entscheidung in Sicht

Pressemitteilung vom
Hunderttausende Betroffene, die Finanzwelt und Verbraucherschützer*innen aus Sachsen und Deutschland hoffen auf Klarheit: Im jahrelangen Streit um falsch berechnete Zinsen in Langzeitsparverträgen wird der Bundesgerichtshof am 9. Juli 2024 wahrscheinlich eine finale Entscheidung fällen.
AdobeStock/vegefox
Off

Das Warten hunderttausender Prämiensparer*innen hat ein Ende

Konkret geht es um die Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden (AZ: XI ZR 44/23) und den bisher nicht höchstrichterlich geklärten Referenzzinsatz bei langfristigen Sparprodukten.
 
Dieser letzten von insgesamt neun eingereichten Musterklagen gegen sächsische Sparkassen hatten sich bis November 2022 rund 650 Sparende angeschlossen. Sie streiten seitdem gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen um ihr Recht und ihr Geld. Denn die sächsischen Verbraucherschützer*innen gehen davon aus, dass in den Verträgen „Prämiensparen flexibel“ über viele Jahre die Zinsen zum Nachteil der Sparer*innen angepasst wurden.
 
„Das Urteil der höchstrichterlichen Instanz ist nicht nur für die betroffenen Kunden der Ostsächsischen Sparkasse Dresden im Marathon-Streit um die Zinsanpassung von immenser Bedeutung. Es wird richtungsweisend für die gesamte Branche und für alle weiteren laufenden Musterfeststellungsklagen, Individualklagen sowie für alle, die sich keiner Klage angeschlossen haben oder selbst mit ihrer Sparkasse verhandeln“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Außerdem könnte der Termin vor Deutschlands oberstem Gerichtshof auch das große Finale im Rechtsstreit für die ausdauernden Sparkassenkunden bedeuten, der dank starker Argumente hoffentlich zu reichlich Zinsnachzahlungen und damit auch zum Erfolg für den Verbraucherschutz wird“.
 
Vor dem Hintergrund des nun anstehenden höchstrichterlichen Termins sollten sich betroffene Kund*innen jetzt hinsichtlich eventueller Vergleichsangebote seitens der Geldinstitute nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen steht allen Prämiensparer*innen weiterhin konsequent zur Seite. Die Rechts- und Finanzexpert*innen helfen mit qualifizierter Beratung neue Entwicklungen einzuschätzen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?