Zinsstreit Sparkasse: Jetzt handeln, um Ansprüche zu sichern

Pressemitteilung vom
Wer seine Nachzahlungen sichern möchte, sollte jetzt aktiv werden - bevor es zu spät ist. Prämiensparer*innen können die drohende Verjährung stoppen, indem sie die Sparkasse direkt anschreiben und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Sanduhr steht neben einer Uhr
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Viele Sparkassen, darunter die Erzgebirgssparkasse, haben in der Vergangenheit zu wenig Zinsen gezahlt. Das OLG Dresden hat 2024 die Grundlage für die Neuberechnung von Zinsansprüchen bei Langzeitsparprodukten geschaffen. Die Verjährung der Ansprüche droht zum 01. Januar 2026 – die Verbraucherzentrale Sachsen ruft deshalb alle angemeldeten Musterkläger*innen auf, schnellstmöglich aktiv zu werden.

Um sicherzustellen, dass alle ihre Zinsnachzahlungen erhalten, hat die Verbraucherzentrale den Vorstand der Erzgebirgssparkasse schriftlich aufgefordert, auf die Verjährung zu verzichten. So soll verhindert werden, dass Betroffene trotz der BGH-Entscheidung leer ausgehen.

„Es gibt noch viele Verbraucher*innen, die bisher nichts von der Sparkasse gehört haben, sowie Fälle mit Differenzen bei den Nachzahlungsansprüchen. Diese sollten unbedingt noch vor Ablauf der Frist handeln – auch unabhängig von den Maßnahmen der Verbraucherzentrale Sachsen“, erklärt Simone Woldt, Beratungsstellenleiterin in Aue-Bad Schlema.

Musterkläger*innen sollten folgendes tun:

  • Individuelle Aufforderung an die Sparkasse: Schreiben Sie die Erzgebirgssparkasse persönlich an und fordern Sie auf, in Ihrem Fall auf die Verjährung zu verzichten.
  • Schlichtungsverfahren einleiten: Um die Verjährung zu stoppen, rät die Verbraucherzentrale, gleichzeitig ein Schlichtungsverfahren zu beantragen.
    Dies geht online unter www.s-schlichtungsstelle.de/ oder per Einschreiben. Der Antrag stoppt die Verjährung und ist entscheidend, um Nachzahlungsansprüche nach dem 01. Januar 2026 durchzusetzen.

Wer Hilfe benötigt oder sich unsicher ist, kann einen individuellen Termin bei der Verbraucherzentrale Sachsen vereinbaren – online oder telefonisch unter 03771 251000 (Aue) oder 0341 6962929 (Zentrale Terminvergabe).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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