Sparkasse Vogtland erhöht Kontogebühren

Pressemitteilung vom
Die Sparkasse Vogtland erhöht nach der Erzgebirgssparkasse als nächstes sächsisches Institut die Preise für die Kontoführung. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert Verbraucher*innen über ihre Rechte und mögliche Alternativen.
Ein Paar äregert sich über die Gaspreiserhöhung ihres Anbieters.

Verbraucherzentrale berät zu Alternativen

Off

Nun erhöht die Sparkasse Vogtland nach der Erzgebirgssparkasse als nächstes sächsisches Institut die Preise für die Kontoführung. Die vogtländischen Kunden müssen ab 01. Januar 2021 mit neuen Preisen rechnen. So wird angekündigt, dass zum Beispiel die Kontomodelle „VogtlandGiro direkt“ und „basis“ um einen Euro pro Monat teurer werden. Darüber hinaus sollen die Preise für verschiedene Einzelpositionen, etwa für beleghafte Überweisungen, erhöht und freie Buchungsposten, so am Geldausgabeautomaten, reduziert werden. Viele Betroffene sind verärgert und wenden sich an die Verbraucherzentrale. „Sie wollen nicht nur wissen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht, sondern auch, ob und was sie dagegen tun können“, berichtet Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle Auerbach.

Die Preisfreiheit gilt auch für Banken und Sparkassen. Wollen sie Kontoführungspreise ändern, müssen sie jedoch spezielle gesetzliche Regelungen einhalten. Sie müssen ihre Kunden spätestens 2 Monate vor dem Wirksamwerden des vorgeschlagenen Änderungszeitpunkts darüber informieren. Sie dürfen auch ein Schweigen des Kunden als Zustimmung werten, wenn sie ihn über dessen Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hingewiesen haben. „Diesen gesetzlichen Vorgaben ist die Sparkasse Vogtland nachgekommen“, informiert Teubner.

Betroffene Verbraucher können der Änderung widersprechen. „Wenn dies jedoch nur einzelne Kunden tun, wird dies nicht dazu führen, dass die Preisanhebungen zurück genommen werden“, weiß Teubner. „Nach der Erfahrung wird diesen Kunden dann gekündigt.“ Anders könnte es sich verhalten, wenn die Mehrheit der Kunden widerspricht oder wenn die Masse der Kunden, der Sparkasse Vogtland den Rücken kehren will.

„Der Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut sollte in den nächsten Wochen in Ruhe geprüft werden“, empfiehlt Teubner. „Es gibt andere Angebote für eine günstige Kontoführung, darunter auch Institute mit Filialen in der Nähe.“ Dazu und über die sogenannte Kontowechselhilfe kann man sich von der Verbraucherzentrale Sachsen gern beraten lassen. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Im Vorfeld sollten sich Ratsuchende darüber klar werden, welche Kriterien ihnen bei der Kontoführung wichtig sind. Das kann zum Beispiel ein alle Leistungen umfassender Pauschalpreis sein oder eine Filiale in der näheren Umgebung oder ein gutes Geldautomatennetz oder ein niedriger Dispozins.

Terminvereinbarungen zur Beratung in der Verbraucherzentrale Auerbach, Plauensche Str. 7 sind unter 03744 - 21 96 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.