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Musterklage gegen Sparkasse Vogtland

Pressemitteilung vom
Auch die Prämiensparer*innen im Vogtland bekommen die Chance, sich einer Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen
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Auch die Prämiensparer*innen im Vogtland bekommen die Chance, sich einer Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen anzuschließen

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Nach den positiven Urteilen des Dresdner Oberlandesgerichtes gegen die Sparkasse Leipzig (Az.: 5 MK 1/19 n.rk.) und die Sparkasse Zwickau stehen alle Signale auf Grün für Sparer aus dem Vogtland. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat heute beim Oberlandesgericht Dresden Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland eingereicht und damit die vierte Runde eingeläutet. Nach den Sparkassen Leipzig  Erzgebirge und Zwickau sollen auch die Prämiensparer im Vogtland, die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen einzuklagen.

„Im Vogtland scharren die enttäuschten Kunden des Bankhauses schon lange mit den Hufen. Wir haben den Sparern zugesagt, sie nicht allein um ihr Geld und ihr Recht kämpfen zu la3en“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei geht es um mehr als Peanuts, wie sich seit Februar 2019 im Rahmen der Beratung herausgestellt hat. In dieser Zeit wurden rund 350 Verträge auf Zinsanpassung geprüft, weil die Verbraucherschützer davon ausgehen, dass die Sparkasse Vogtland über viele Jahre den variablen Zinssatz nicht rechtskonform und zum Nachteil der Sparer angepasst hat. Im Durchschnitt handelt es sich um rund 2.400 Euro Nachzahlungsanspruch pro Vertrag.

Alle Kunden der Sparkasse Vogtland, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten sind, können sich der Klage anschließen. Für Sparer, die sich dafür entscheiden, entstehen keine Prozesskosten. Der Aufwand begrenzt sich auf die Eintragung ins Register.  

Nach der heutigen Klageeinreichung eröffnet das Bundesamt für Justiz in wenigen Tagen das Klageregister: Dort können sich Interessierte selbst eintragen. Erfahrungen mit den Musterfeststellungsklagen gegen die ersten drei Sparkassen haben aber gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich für die Anmeldung Unterstützung zu holen. Für eine rechtssichere Beteiligung bietet die Verbraucherzentrale in Auerbach und Plauen im Rahmen der Beratung die Anmeldung ins Klageregister zum Preis von 40 Euro an. Solche Termine können ab sofort online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341 - 696 29 29 gebucht werden. Wer sich der Klage bereits vor Registereröffnung anschließen möchte, kann der Verbraucherzentrale in Auerbach oder Plauen eine Vollmacht erteilen.

Weil die Verbraucherzentrale alle Betroffenen erreichen möchte, finden unter anderem in Auerbach, Oelsnitz und Plauen Informationsveranstaltungen statt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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