Start der Digitalen Rentenübersicht

Pressemitteilung vom
Seit dem 30. Juni 2023 ist es möglich, dass sich Bürger*innen für einen Zugang zur Digitalen Rentenübersicht registrieren.
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Welche Vorteile und Herausforderungen im neuen Portal stecken

Mit dem Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht hat der Gesetzgeber bereits 2021 die Grundlage dafür gelegt, dass Verbraucher*innen eine gebündelte, online abrufbare Übersicht über die verschiedenen Formen ihrer Altersvorsorge erhalten. So sollen zum Beispiel Leistungen aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge in einer Darstellung erfasst werden.
 
Zum 30. Juni sind erst drei Anbieter an das Portal angebunden, das unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund entwickelt wurde. Dazu gehören die Deutsche Rentenversicherung und die VBL, die Zusatzversorgung vier Angestellter im Öffentlichen Dienst. Weitere Anbieter sollen noch in diesem Jahr folgen und können dem Gesetz nach in Zukunft auch dazu verpflichtet werden.
 
„Es bestehen noch praktische Zugangshindernisse bei der Registrierung für die Digitale Rentenübersicht. Denn hierfür wird aktuell ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt, den bei weitem nicht alle Verbraucher*innen besitzen. Auch wird sich die Wirkung erst so richtig entfalten, wenn weitere Anbieter angebunden sind. Dass auch bei der Rentenübersicht der Schritt zur Digitalisierung gegangen wird, ist dennoch absolut begrüßenswert“, erläutert Fabian Herbolzheimer von der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Dass die Digitale Rentenübersicht Beratungen zur Altersvorsorge überflüssig macht, ist jedoch nicht zu erwarten. Die Rentenübersicht wird etwa kein Immobilienvermögen darstellen und auch nicht solches in ETF-Sparplänen, die von vielen zur Altersvorsorge genutzt werden. Deshalb meint Fabian Herbolzheimer abschließend: „Für die Ruhestandsplanung spielen viele individuelle Vorgaben eine Rolle. Die digitale Rentenübersicht kann Zeit sparen, Lücken aufzeigen und die persönliche Beratung unterstützen. Sie kann sie aber auf keinen Fall ersetzen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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